Koalitions­vereinbarung 16. Wahlperiode

der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FW in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrts­­­verbandes Hessen für die 16. Wahlperiode (2017 – 2021)

Inhalt:

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FW in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) vereinbaren auf der Grundlage dieses Papiers für die Zeit der Wahlperiode 2017 bis 2021 eine Zusammenarbeit in Form einer Koalition.

Die vier Fraktionen sind sich darin einig, dass

• im Zentrum aller Überlegungen und Entscheidungen die Menschen mit Behinderungen stehen, zu deren Wohl der LWV arbeitet. Wir wollen, dass diese Menschen ihren Fähigkeiten entsprechend selbstbestimmt in allen Lebenslagen Verantwortung für ihr Leben übernehmen können.

• der LWV Motor der Inklusion in Hessen sein soll. Unser Ziel ist, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu erreichen. Dem sensiblen Blick auf die besondere Lage von Frauen mit Behinderung wird auch weiterhin besondere Bedeutung zukommen. Der LWV und die Vitos GmbH mit ihren Tochtergesellschaften unterstützen alle Betroffenen unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Beeinträchtigungen, sexueller Identität, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung. LWV und Vitos nehmen bei ihrer Arbeit Rücksicht auf die unterschiedlichen Anforderungen, die sich daraus ergeben.

• eine stabile und verlässliche Zusammenarbeit die Grundlage für die Bearbeitung der anstehenden Themen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen ist.

• nicht alle in den kommenden Jahren anstehenden Sachentscheidungen in dieser Vereinbarung geregelt werden können und angesichts der Haushaltslage ein Finanzierungsvorbehalt gilt. Der Haushalt des LWV steht unter dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Die Fraktionen wollen sachlich, verlässlich, vertrauensvoll und gedeihlich zusammenarbeiten und sowohl die beschriebenen Sachverhalte als auch andere Themen oder Probleme gemeinsam lösen.

Wir setzen uns dafür ein, dass der LWV auch künftig maßgeblicher Träger der Eingliederungshilfe in Hessen bleibt. Dabei wird eine Aufgabenverteilung mit den Kommunalen Trägern befürwortet, die in weiten Teilen den bisherigen Zuständigkeiten entspricht, gleichzeitig aber bestehende Abgrenzungsprobleme vermeidet. Wir befürworten ein dreistufiges Lebensabschnittsmodell. Die genauen Abgrenzungskriterien sollen mit dem Ziel eines gemeinsamen Vorschlages gegenüber dem Land Hessen mit den Kommunalen Spitzenverbänden verhandelt werden.

Die Umsetzung des BTHG erfordert eine zügigere Umsetzung von PerSEH als bisher angenommen. Das neue Gesamtplanverfahren – in der ab 01.01.2018 geltenden Fassung – muss zeitnah umgesetzt und die umfangreichen Veränderungen zum 01.01.2020 müssen vorereitet werden, damit die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden können. Mit der Umsetzung des PerSEH-Konzeptes stellt sich der LWV neu auf. Die hessenweite Einführung von PerSEH hat daher Vorrang vor anderen Veränderungen, die im Zuge des Großprojektes „Gesamtsteuerung-Teilhabe“ (Vorbereitung und Umsetzung der personenzentrierten Steuerung der Eingliederungshilfe (PerSEH-Verfahren) in Hessen, Organisationsentwicklung des Dezernates SGB und KOF und Weiterentwicklung des Controllings) entwickelt werden sollen. Es erfolgt eine Anpassung des Gesamtprojektplanes mit einer klaren inhaltlichen und zeitlichen Priorisierung.

Der beschlossene Projektbeirat wird umgehend gebildet. Wenn im Projektverlauf entscheidende Meilensteine anstehen, sind die Gremien des Verbandes (Ausschüsse, VV) zu beteiligen.

Der von kommunaler Seite eingebrachte Vorschlag der Errichtung gemeinsamer „Teilhabestützpunkte“ (Kommune und LWV) wird konzeptionell geklärt und ggf. weiterentwickelt, wenn eine Klärung der künftigen Zuständigkeiten durch den Landesgesetzgeber erfolgt ist und Erfahrungen mit der bundesfinanzierten unabhängigen Teilhabeberatung vorliegen. Wenn danach noch Regelungsbedarf bestehen sollte, wird gemeinsam mit den Kommunalen Trägern ein Konzept entwickelt, das auch die Finanzierung mit einbezieht.

Der LWV ist auf ein gutes Einvernehmen mit allen Beteiligten angewiesen, die in Hessen an der Gestaltung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen mitwirken. Das gilt namentlich für die Kommunalen Träger und für die Leistungserbringer. Die bisherigen Instrumente der Zusammenarbeit sind weiterzuentwickeln. Insbesondere sollte die gute Zusammenarbeit in der hessischen Vertragskommission fortgesetzt und optimiert werden.

Dabei muss gemeinsam geprüft werden, welche Veränderungen in der Zusammenarbeit aufgrund des neuen Vertragsrechtes nach dem BTHG notwendig werden, welche Aufgabenverteilung nach der Neuregelung in Hessen zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern vorgenommen wird und wie die neu vorgesehene Einbeziehung der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderung gewährleistet werden kann.

Der LWV arbeitet im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit den Kommunalen Spitzenverbänden und Leistungserbringern vertrauensvoll zusammen. Die Zusammenarbeit auf örtlicher Ebene wird durch gemeinsame Abstimmungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützt; in der hessischen Vertragskommission erfolgen enge Abstimmungen und ein gemeinsames Vorgehen. Die vereinbarte Arbeitsstruktur PerSEH wird fortgesetzt. Die Kommunalen Träger werden regelmäßig über die jeweiligen Haushaltspläne unterrichtet.

Unter Berücksichtigung ihrer zukünftigen Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe und bei der Pflege, als Träger des öffentlichen Gesundheitswesens und der sozialpsychiatrischen Dienste wird der LWV wird zusammen mit seinen Kommunalen Trägern die Unterstützungsprozesse und das Leistungsgeschehen in den jeweiligen Regionen gemeinsam weiterentwickeln. Der LWV wird die Bedarfsermittlung sowie die Beratung und Unterstützung der leistungsberechtigten Menschen im Rahmen seiner künftigen Zuständigkeit in der Eingliederungshilfe durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Regionen durchführen. Zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe streben wir die Einrichtung von regionalen Zukunftskonferenzen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes an.

Gegebenenfalls sollen über die Zusammenarbeit vor Ort vertragliche Vereinbarungen mit den kommunalen Partnern abgeschlossen werden.

Im Mittelpunkt des Leistungsgeschehens stehen die Menschen mit Behinderungen. Sie sind in allen Phasen des Prozesses zu beteiligen. Die Leistungen sollen die Menschen mit Behinderungen in ihrer persönlichen Weiterentwicklung fördern und ihnen die größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die gesetzlich vorgesehene Einbeziehung der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen im Prozess der Umsetzung des BTHG ist zu gewährleisten.

Der Ausbau des Betreuten Wohnens hin zu einem inklusiven Angebot mit selbstbestimmten Unterstützungsangeboten, mitten in der Gesellschaft, wird auch zukünftig fortgesetzt. Der LWV initiiert oder unterstützt dabei auch in Zukunft innovative Projekte und fördert Wohnformen, die besonders den Übergang ins betreute und inklusive Wohnen unterstützen. Um Müttern und Vätern mit Behinderung die ihnen nach BTHG zustehenden Assistenzleistungen wirksam und dauerhaft erfolgreich zu ermöglichen, werden auch für Hessen Wohnstrukturen auf regionaler Ebene angestrebt.

Die neuen Möglichkeiten eines Budgets für Arbeit nach dem BTHG werden aktiv genutzt. Um das Budget für Arbeit zum Erfolg werden zu lassen, wird bei der Umsetzung durch den LWV Wert auf dauerhaften Nachteilsausgleich für Arbeitgeber und bei Bedarf dauerhafte Begleitung der Mitarbeiter sowohl im Arbeitskontext als auch in Bezug auf begleitende soziale Angebote gelegt. Soweit landesgesetzlich in Hessen zulässig, wird für das Budget für Arbeit die Deckelung der monatlichen Bezugsgröße (40%) nach oben geöffnet, um mehr Beschäftigung auch für Menschen mit schwererer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Möglichkeiten zur Verbesserung und Förderung der Mobilität, insbesondere von bisherigen Werkstattbeschäftigten, sind zu prüfen und möglichst umzusetzen.

HePAS II (Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen) wird in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration umgesetzt. Die Integrationsfachdienste werden gestärkt, regionale Netzwerke gefördert. Mit den Trägern der Werkstätten (WfbM) für behinderte Menschen sind weitere Zielvereinbarungen über die Erweiterung betriebsintegrierter Beschäftigungsplätze (BiB) bereits abgeschlossen. Integrationsprojekte werden auch zukünftig intensiv gefördert. Unser Ziel bleibt es weiterhin, möglichst viele behinderte Menschen bei einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Für diejenigen, bei denen dies (noch) nicht möglich ist, bieten WfbM und Tagesförderstätten geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten.

Die überregionalen Förderschulen des LWV werden weiterhin als Beratungs- und Förderzentren möglichst vielen Schülerinnen und Schülern mit Behinderung einen inklusiven Unterricht in der Regelschule ermöglichen. Zugleich stellen sie denjenigen Schülerinnen und Schülern, die durch eine Beschulung in der Förderschule besser gefördert werden können, eine individuelle bestmögliche Förderung zur Verfügung. Eine hohe Durchlässigkeit zwischen Förder- und Regelschulen ist ebenso wichtig wie die Öffnung der Förderschulen für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf und die Kooperationen mit Schulen der jeweiligen Region.

Eine wichtige Aufgabe ist die flächendeckende kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung. Dabei kommt dem LWV und seiner Tochter Vitos eine besondere Bedeutung zu. Stationäre und ambulante Hilfen müssen zeit- und wohnortnah angeboten werden können. Eine frühe Versorgung hat oftmals auch präventiven Charakter.

Die Koalitionspartner sind sich bewusst, dass die Verbandsumlage für die Kommunalen Träger des LWV eine hohe Belastung darstellt.

Wir stellen fest, dass die weitaus meisten Aufwendungen des LWV gesetzlich vorgegeben sind. Wir sind uns einig, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Aufgabenerledigung durch den LWV im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beachtet werden muss.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Koalitionspartner, dass sie einen ressourcenschonenden Umgang mit den finanziellen Mitteln des Verbands anstreben, um die LWV-Umlage möglichst stabil zu halten und die Träger zu entlasten.

Folgende Instrumente sollen dazu verstärkt und optimiert werden:

• Das Controlling soll weiterentwickelt werden und damit die Steuerung innerhalb des LWV unterstützen.

• Organisationsuntersuchungen und Organisationsentwicklungen zur Steigerung der Effizienz werden weitergeführt. Dies gilt insbesondere für das Projekt „Gesamtsteuerung-Teilhabe“. Wir sind uns einig, dass externe Beratung nur in Anspruch genommen werden soll, sofern im Verband die entsprechende Expertise und Kompetenz nicht hinreichend vorhanden ist.

Die Einführung und Umsetzung des BTHG wird finanzielle Auswirkungen auf den LWV und seine Träger haben. Durch eine klare Zuständigkeitsregelung und Aufgabenzuteilung zwischen Kommunen auf der einen und LWV auf der anderen Seite erwarten wir effektivere Verwaltungsprozesse. Wir sind uns einig, dass die vom Bund angestrebten Entlastungen durch das BTHG an die Träger weitergegeben werden. Dies gilt nicht nur für zusätzliche Bundesmittel, sondern auch für mögliche Minderaufwendungen im Rahmen des neuen Leistungsrechts nach dem BTHG. Diesen Effekt wollen wir durch eine weitere Ambulantisierung der Leistungen steigern. Wir wollen durch die Einführung und Weiterentwicklung von PerSEH eine bessere Steuerung von Leistungen in der Eingliederungshilfe erreichen. So wird eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung erzielt und zugleich die Eingliederungshilfe für die leistungsberechtigten Menschen passgenau gewährleistet. Die Einführung von PerSEH wird vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung sowie der grundlegenden Veränderungen transparent erfolgen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass staatliche Aufgaben, die dem LWV vom Land Hessen übertragen worden sind, durch den Auftraggeber auch vollständig finanziert werden.

Die Vitos GmbH ist größter Betreiber psychiatrischer Kliniken in Hessen. Die erfolgte Ausgründung bewerten die Koalitionspartner übereinstimmend als Erfolgsgeschichte.

Der LWV soll auch künftig alleiniger Gesellschafter der Vitos GmbH und ihrer Töchter bleiben.

Die strategische Planung der Geschäftsführung der Vitos GmbH und ihrer Töchter zur Weiterentwicklung des Unternehmens soll im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung erfolgen. Fragestellungen zur Erweiterung oder Aufgabe von Beteiligungen der Vitos GmbH und ihrer Töchter sind im konkreten Einzelfall zu überprüfen. Vitos entwickelt seine Kernkompetenz als Träger psychiatrischer Krankenhäuser in Hessen weiter.

Die Koalitionspartner bekräftigen ihre Bereitschaft, der Vitos GmbH strategische Kooperationen mit anderen Klinikbetreibern unter Ausschluss eines Haftungsrisikos für den LWV zu ermöglichen, um eine medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Verzahnung von Psychiatrie und Somatik zu ermöglichen. Dabei werden die Koalitionspartner sicherstellen, dass die Verbandsumlage des LWV nicht zur Absicherung von finanziellen Risiken der Vitos GmbH verwendet werden darf. Dies soll Landkreise und kreisfreie Städte vor höheren Verbandsumlagen schützen.

Wir streben eine gute Informationspolitik der Vitos GmbH gegenüber der Verbandsversammlung und ihrer Ausschüsse bei grundsätzlichen Regelungen und insbesondere bei strategischen Fragen an. Um den Informationsfluss an die Verbandsversammlung zu verbessern, soll einmal jährlich ein Bericht der Geschäftsführung vor der Verbandsversammlung erfolgen. Damit wollen wir eine breite Transparenz erreichen. Diesem Ziel dienen Anpassungen im Gesellschaftsvertrag. So werden wir den Aufsichtsrat der Gesellschaft von 12 auf 18 Mitglieder vergrößern, wobei ein Drittel der Mitglieder von der Arbeitnehmerseite gestellt wird. Die Gesellschafterversammlung soll sechs Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag der Verbandsversammlung entsenden. Über die anderen sechs Mitglieder des Aufsichtsrates entscheidet der Verwaltungsausschuss, wobei die drei hauptamtlichen Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamten gesetzt sind. Der Gesellschaftsvertrag der Vitos GmbH soll unverzüglich angepasst werden.

Soweit Vitos als Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe tätig wird, wird Vitos durch den Kostenträger LWV mit anderen Leistungserbringern gleich behandelt. Die Prinzipien der Subsidiarität werden wir auch für die Gesellschaften des LWV beachten.

Wir werden über die Gesellschafterversammlung darauf hinwirken, dass die Geschäftsführergehälter – den Regelungen des § 123a Abs. 2 HGO entsprechend – veröffentlicht werden.

Der LWV kann auf Grund der aktuellen Arbeitsmarktsituation und des Fachkräftemangels nur ausreichend qualifiziertes Personal gewinnen, wenn er sich als attraktiver Arbeitgeber präsentiert und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin so wahrgenommen wird.

Mit dem Projekt „Gesamtsteuerung-Teilhabe“ wird auch eine Aktualisierung des Personalbemessungssystems mit dem Ziel erfolgen, ausreichend qualifiziertes Personal für die Aufgaben des LWV Hessen einsetzen zu können. Die Umsetzung des BTHG wird großen Einfluss auf den künftigen Personalbedarf und die Personalstruktur haben.

Konzepte für eine nachhaltige Personalentwicklung sowie zur Qualifizierung von Fachkräften und Führungskräftenachwuchs werden erarbeitet bzw. weiterentwickelt.

Wir streben eine intensive Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen an.

Organisationsuntersuchungen und Organisationsentwicklungen zur Steigerung der Effizienz und Qualität der Leistungen, insbesondere das Projekt „Gesamtsteuerung-Teilhabe“, werden weitergeführt. So sind alle Verwaltungsabläufe innerhalb des LWV auf Effektivität und Wirtschaftlichkeit schrittweise zu prüfen und gegebenenfalls umzugestalten. Innerhalb des Projekts „Gesamtsteuerung Teilhabe“ ist auch eine Aktualisierung des Personalbemessungssystems im Dezernat 200 vorgesehen. In anderen Bereichen wird – soweit noch nicht geschehen – die personelle Ausstattung geprüft und ggf. aktualisiert.

Die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung des Dezernates 200, die Anforderungen aus der Umsetzung des BTHG, sowie die Erweiterung um eine weitere hauptamtliche Beigeordnetenstelle in der Verwaltungsstruktur werden berücksichtigt. Daraus folgt eine Überprüfung der Verwaltungsabläufe; die Aufbauorganisation ist entsprechend neu auszurichten.

Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass in der zukünftigen Aufbauorganisation die hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und -beamten die Dezernentenfunktionen wahrnehmen sollen, um damit eine Abflachung der Hierarchie zu erreichen. Wir sind uns einig, dass alle drei Hauptamtlichen bei der Personalausstattung gleich gestellt werden sollen.

Andere Prozesse, an denen auch Dritte beteiligt sind, sind ebenfalls in diesem Sinne zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu gestalten.

Auch hier gilt, dass externe Beratung nur in Anspruch genommen werden soll, sofern im Verband die entsprechende Expertise und Kompetenz nicht hinreichend vorhanden ist.

Wir wollen die Gedenkstätte Hadamar als wichtigsten Ort des Erinnerns weiterentwickeln. Die Ausstellung soll didaktisch neu konzipiert und im Sinne eines interaktiven Bildungskonzeptes medial modern gestaltet werden. Damit wird die Gedenkstätte den Herausforderungen aktueller politischer Bildung besser gerecht. Gleichzeitig sollen die historischen Räume für Führungen erhalten bleiben. Eine räumliche Erweiterung wird im Zuge der Neukonzeption und auf Grund der gestiegenen Besucherzahlen angestrebt. Die enge Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Gedenkstätte Hadamar wird weiter ausgebaut. Der LWV erwartet zugleich von Vitos und seinen Gesellschaften, die Erinnerungs- und Gedenkkultur voranzubringen.

Wir unterstützen weiterhin das Gedenken an die Euthanasieopfer als Teil der Unternehmenskultur von Vitos und setzen uns für eine Erarbeitung eines historischen Katasters der vom NS-Erbe belasteten Gebäude und Gelände bei Vitos ein.

Das Archiv des LWV wird mit dem vorgesehenen Umzug in Räume der neuen Vitos-Zentrale im Akazienweg in Kassel neu aufgestellt. Das Archiv wird als historisches Gedächtnis des LWV und der Vorgängerorganisationen weiter entwickelt und gestärkt. Zugleich wird die Vitos GmbH motiviert, ein eigenes Archiv aufzubauen.

Die Entscheidung, ob die nachhaltig bewirtschafteten Stiftungsforsten Kloster Haina FSC-zertifiziert werden, erfolgt nach Vorlage des Voraudits und der Klärung der Wirtschaftlichkeit und der rechtlichen Zulässigkeit auf Grundlage der Stiftungsurkunde.

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