Arbeitsgruppe II Das „Budget für Arbeit“ aus der Blickrichtung der freien Träger In diesem Workshop ging es um die Blickrichtung der freien Träger bei der Einführung eines Budgets für Arbeit. An Hand von vier Leitfragen zu Chancen, Befürchtungen, Hinweisen zur Einführung und generellen Haltungen wurde eine mögliche Einführung bewertet. Grundsätzlich stehen einer Einführung eines Budgets für Arbeit fast alle positiv gegenüber und bewerten die Chancen positiver als mögliche Risiken. Schwerpunkte in der Diskussion waren immer wieder das Rollenverständnis der einzelnen unterschiedlichen Beteiligten (hier vor allem die Rolle der Werkstätten und der IFDs). Ebenso bedeutsam war das Thema der Schnittstellen zwischen allen Beteiligten. Hier gab es eine Vielzahl von Beiträgen und Hinweisen zu einer sorgfältigen Klärung, wer im Falle der Einführung für Betreuung und Begleitung zuständig ist und dies am besten ausfüllen kann. In der lebhaften und offenen Diskussion gab es dabei sowohl Positionen, dass die WfbMs auch bei der Einführung eine starke Rolle in der Begleitung der behinderten Menschen erhalten müssen, als auch Positionen, die die Integrationsfachdienste als wichtigen Träger sehen. Andere wiederum sehen es als einen offenen Prozess an, in dem auch neue Träger Aufgaben bei einer Einführung übernehmen könnten und so zu einer weiteren Trägervielfalt beitragen würden. Welche Befürchtungen werden bei einer Einführung gesehen? Hauptsorge ist, wie bei vielen anderen Programmen für behinderte Menschen auch hier, dass gerade die „Leistungsträger“ als erste die WfbM verlassen würden. Gerade bei einer festgezahlten Quote (z.B. 70 Prozent) könnte das Budget zu einer Auslese führen, bei der die schwächsten auf der Strecke bleiben. Offen blieb die Frage nach der idealen Höhe und Dauer der Budgetzahlung. Um das Budget zum Erfolg zu führen, ist ein strukturiertes, transparentes Verfahren notwendig, dies insbesondere auf Seiten der Arbeitgeber. Die soziale Kompetenz, die in den Werkstätten vorhanden ist, muss auch in den Betrieben vorhanden sein, bzw. dort hinein getragen werden. Ohne eine gute Begleitung durch die Träger wird ein Scheitern befürchtet. In der Vielzahl der Programme, die vorhanden sind und beim Budget für Arbeit um ein Instrument erweitert werden könnte, besteht immer die Gefahr, dass die vorhandene Vielfalt bei den BudgetnehmerInnen zur Verunsicherung führt. Welche Chancen werden für freie Träger gesehen? Das Budget für Arbeit könnte ein weiterer Mosaikstein neben den bestehenden Programmen und Aktivitäten sein, um mehr behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Auch Mitarbeiter aus Werkstätten sehen hier Chancen individuell angepasste Angebote für die Menschen besser zu finden. Anreizsysteme für Träger würden einen Einstieg erleichtern; gut wäre es auch, wenn es ein Modellprojekt dazu gäbe um Erfahrungen auch in Hessen zu sammeln. Das Budget für Arbeit könnte noch stärker ein personenzentriertes Arbeiten ermöglichen, eine hohe Zufriedenheit der Budgetnehmer könnte sich ebenfalls vorteilhaft auswirken. In der Einführung wird von vielen auch eine neue Chance für freie Träger gesehen (z.B. Job-Coaching etc.) und es würde in Teilbereichen zu mehr Wettbewerb führen. Mit einem neuen Angebot könnte auch die Zusammenarbeit zwischen WfbM und Arbeitgebern verbessert werden. Beurteilung der Haltung der freien Träger zum Budget für Arbeit Zu diesem Punkt entfachte sich vor allem eine Diskussion generell um das Budget für Arbeit. Und die Rollen von WfbM und anderen Beteiligten. Auf der einen Seite wurden die Behaarungskräfte der Werkstätten kritisiert, den Status Quo möglichst zu erhalten. Dem gegenüber sehen Träger und Mitarbeiter von Werkstätten im Budget für Arbeit eine gute Ergänzung der bisher schon geleisteten Arbeit bei der Vermittlung von behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. In der Tendenz wurde insgesamt eine Einführung positiv bewertet, der sich die Träger im Wettbewerb gerne stellen. Was müsste bei Einführung eines Budgets für Arbeit beachtet werden? Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, müsste die Finanzierung aus einer Hand erfolgen, ebenso sollte das Programm dauerhaft angelegt sein. Überprüfungen des Budgets sollten einen angemessenen zeitlichen Rahmen aufweisen (nicht jährliche Überprüfung). Mehrere Beiträge befassten sich mit dem Thema der Beratung und Begleitung. Hier gab es unterschiedliche Positionen. Während einige für eine unabhängige Beratung votierten oder ein neutrales Budget-Büro vorschlugen, ist für andere die Begleitung über die Werkstatt hinaus wichtig, also eine weitergehende (insbesondere am Anfang) Begleitung durch die Werkstätten. Unterschiedliche Auffassungen gab es auch zum Thema Beratung. Auch hier gab es einige, die eher für eine Beratung und Begleitung aus einer Hand tendierten (z.B. weitere Betreuung durch die WfbM), andere sahen hier eher die Integrationsfachdienste oder neue Träger als geeignet an, Betreuung und Begleitung zu übernehmen. Einigkeit bestand darin, dass eine gute Begleitung zum Start von besonderer Bedeutung ist. Darüber hinaus gab es noch Hinweise, dass die Wirkung des Budgets auch auf andere Bereiche Auswirkungen hat, so müssten auch die Tagesförderstätten neu definiert werden. Sonstiges Bisherige Programme haben nur zu bescheidenden Veränderungen im bestehenden System geführt, so dass dies auch bei Einführung eines Budgets für Arbeit zutreffen könnte. An dieser Stelle wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass auch in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen die Quote der Budgets, gemessen an den gesamten WerkstattmitarbeiterInnen, gering ist. Mehrheitlich waren Teilnehmer des Workshops der Meinung, dass man die Erwartung an ein Budget für Arbeit zu hoch schrauben sollte. Das Budget wird als gute Ergänzung zur bisherigen Arbeit sehen. Als zu beachtenden Punkt wurde genannt, dass man weitere Überzeugungsarbeit bei Eltern leisten müsse, da diese immer noch oft den Fürsorgeaspekt und Sicherheitsdenken für Ihre Kinder in den Vordergrund stellen. Mehrere TeilnehmerInnen sprechen sich dafür aus, das Budget für Arbeit nicht auf den Kreis der Werkstattmitarbeiter oder Werkstättenberechtigten zu begrenzen. Bei einer Einführung muss auch das Verhältnis zwischen Ausgleichsabgabe und Budget beachtet werden, z.B. wurde vorgeschlagen, besondere Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe etc.