Koalitions­vereinbarung 17. Wahlperiode

der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FW in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrts­­­verbandes Hessen für die 17. Wahlperiode (2021 – 2026)

Inhalt:

Die Fraktionen von SPD, B90/Die Grünen, Freie Demokraten und Freie Wähler in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) setzen auf Grundlage dieser Vereinbarung ihre erfolgreiche Zusammenarbeit der letzten fünf Jahre in der XVII. Wahlperiode von 2021 bis 2026 fort.

Der LWV ist der zentrale Leistungsträger für den Bereich der Eingliederungshilfe in Hessen. Unser Ziel ist es, für Menschen mit Behinderungen Teilhabechancen zu verwirklichen und ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Wir wollen
• die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Sinne eines personenzentrierten Ansatzes realisieren,
• Unterstützung und Hilfen so organisieren, dass diese bedarfsgerecht ausgestaltet sind,
• inklusiv ausgerichtete Lebensentwürfe fördern, indem wir Barrieren abbauen und Potentiale selbstbestimmten Lebens fördern und
• die Ansätze sozialräumlich organisierter Unterstützung weiter ausbauen.

Der LWV soll Motor der Inklusion in Hessen bleiben. Wir verstehen ihn als Inklusionsermöglicher und entwickeln ihn als Leistungsträger weiter. Dazu muss der LWV insbesondere die Zusammenarbeit mit allen für inklusiv ausgestaltete Lebensräume verantwortlichen Akteuren stärken. Dies gilt insbesondere für die Gemeinden, Städte und Landkreise.

Sozialräumliche Netzwerke stärken
Dazu gehört auch, die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) einzubeziehen. Wir wollen die mit unseren kommunalen Trägern abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen mit Leben füllen.

Innerhalb der zu bildenden regionalen Netzwerke sollte, insbesondere bei der Gestaltung der Sozialräume, eine verpflichtende Kommunikation, Kooperation und Beteiligung aller Akteure im Sinne einer kontinuierlichen personenzentrierten Begleitung der Betroffenen bestehen.

Hierzu werden wir Konzepte erarbeiten.

Wir gehen davon aus, dass bei Angeboten und Unterstützungsleistungen die Lage von Menschen mit Beeinträchtigung im Migrationskontext künftig stärker Berücksichtigung finden muss.

Leichte Sprache
Die Teilhabe an der Gesellschaft wird maßgeblich von der Kompetenz geprägt, Texte lesen und verstehen zu können. Der LWV und Vitos gehen mit gutem Beispiel voran. Wir wollen die Informationen in leichter Sprache über die Leistungen für behinderte Menschen verbessern.

Den kontinuierlichen Austausch mit den Leistungserbringern wollen wir fortsetzen und die positive Zusammenarbeit in der Eingliederungshilfe- und Vertragskommission weiterentwickeln. Gemeinsam mit Leistungserbringern und den Kreisen und Städten werden wir den Prozess zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes fortführen und die Rahmenverträge gemeinsam beschließen und umsetzen.

Um die inhaltlichen Ziele zu erreichen, bedarf es ausreichender Ressourcen. Wir wollen für eine effektive, qualitativ hochwertige Leistungserbringung sorgen, die zugleich effizient und wirtschaftlich sein muss. Zum einen, damit die vorhandenen Mittel möglichst umfassend die gewünschten inhaltlichen Ziele ermöglichen. Zum anderen, um die Sinnhaftigkeit eines zentralen Ansatzes in der Eingliederungshilfe zu beweisen und die kommunalen Träger davon jederzeit überzeugen zu können.

Entsprechend werden wir die Umstrukturierungen der Verwaltung mit der Optimierung der Prozesse des Steuerungskreislaufs der Finanz-, Personal- und des Fachcontrollings vorantreiben und fortlaufend überprüfen.

Selbstständiges Wohnen jedes Einzelnen ist nur möglich, wenn wir die Chancen auf Wohnraum und auf eine hinreichende Unterstützung beim Wohnen verbessern. Zum selbstständigen Wohnen gehört für uns auch der Einsatz moderner, digitaler Technik, die den Bewohnerinnen und Bewohnern ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglicht.

Wir streben an, die Ambulantisierungsquote weiter zu erhöhen, insbesondere bei den Personenkreisen der Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung. Zur Erschließung sozialräumlicher Ressourcen wird es darauf ankommen, zusammen mit den Betroffenen, den Trägern und den kommunal Verantwortlichen gemeinsam die Potenziale des Sozialraums zu erschließen und einen leichteren Zugang zu inklusiven Wohnmöglichkeiten zu ermöglichen. Im Sinne der Umsetzung der bereits von der Verbandsversammlung beschlossenen Wohnraumstrategie wollen wir die Ansätze eines inkludierten Wohnens aufbauen und entwickeln. Dies werden wir sowohl bei eigenen Liegenschaften als auch gemeinsam mit Vitos im Rahmen der Neuerschließung der vorhandenen Liegenschaften tun.

Um die Schaffung von mehr barrierefreiem, bezahlbarem Wohnraum zu intensivieren, wollen wir mit dem Land und den Kommunen gemeinsame Initiativen starten.

Ein zentraler Schwerpunkt wird die Entwicklung eines personenzentrierten Ansatzes im Hinblick auf die Vermittlung und Schaffung von Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt sein. Wir forcieren lokale Bündnisse für Arbeit, um die verschiedenen Akteure in dem Feld zu regionalen Arbeitskreisen zusammenzuführen. Parallel dazu entwickeln wir einen stringenten personenzentrierten Ansatz mit einer konstanten Begleitung der Betroffenen. Dazu müssen die verschiedenen Kostenträger für eine gemeinsame Zielorientierung stärker kooperieren. Sie müssen die Angebote so auffächern, dass sie sich gegenseitig unterstützen und ergänzen. So werden die Möglichkeiten für den Betroffenen selbst geschaffen, sich im Rahmen eines dauerhaften Lern- und Entwicklungsprozesses weiter zu verselbständigen. Eine Berufsausbildung sollte auch außerhalb der Werkstätten für Behinderte Menschen (WfbM) bzw. der Berufsbildungswerke (BBW) möglich sein. Die verschiedenen Instrumente müssen gemeinsam abgestimmt und neue Potenziale erschlossen werden.

Ziel ist der erste Arbeitsmarkt
Wir wollen möglichst vielen Menschen mit Behinderungen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Dazu erfolgt insbesondere ein verstärkter Einsatz der Ausgleichsabgabe zur Nutzung aller Instrumente und Fördermöglichkeiten. Die Möglichkeiten eines Budgets für Arbeit nach dem SGB IX wollen wir nutzen. Um das Budget für Arbeit zum Erfolg werden zu lassen, wird bei der Umsetzung durch den LWV Wert auf dauerhaften Nachteilsausgleich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und bei Bedarf dauerhafte Begleitung der Mitarbeiter sowohl im Arbeitskontext als auch in Bezug auf begleitende soziale Angebote gelegt. Möglichkeiten zur Verbesserung und Förderung der Mobilität, insbesondere von bisherigen Werkstattbeschäftigten, werden wir prüfen und möglichst umsetzen.

Wir wollen das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration fortsetzen und weiterentwickeln.

Die gezielte Unterstützung des Ausbaus von Inklusionsbetrieben durch erweiterte Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes (INA) hat eine hohe Priorität bei den Koalitionspartnern.

Werkstätten für behinderte Menschen als Partner der Inklusion
Mit den Trägern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir weitere Zielvereinbarungen über die Erweiterung betriebsintegrierter Beschäftigungsplätze (BiB) abschließen.

Inklusionsprojekte werden auch zukünftig intensiv gefördert. Unser Ziel bleibt es weiterhin, möglichst viele Menschen mit Behinderung bei einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Für diejenigen, bei denen dies (noch) nicht möglich ist, bieten WfbM und Tagesförderstätten geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten und soziale Absicherung. WfbM und Tagesförderstätten sind auch in Zukunft unverzichtbar.

Junge Menschen beim Übergang von Schule zum Beruf unterstützen

Der Übergang von Schule zum Beruf ist die entscheidende Schnittstelle hin zum ersten Arbeitsmarkt. Für die Jugendlichen mit Behinderung werden an dieser Stelle die Weichen gestellt. Wir streben eine regelhafte Zusammenarbeit der Schulen des LWV mit den Schulen des örtlichen Schulträgers an, um den Übergang von der Schule zum Beruf optimal zu unterstützen.

Ebenso wollen wir den Einsatz der Integrationsfachdienste (IFD) bei der Beratung und Begleitung behinderter Menschen sowie die regelhafte Unterstützung der Schulen beim Finden von Praktikumsplätzen, Ausbildungsstellen oder Arbeitsmöglichkeiten verstärken.

Wir stehen für eine gute Zusammenarbeit und Übergabe mit dem Träger der örtlichen
Eingliederungshilfe und den örtlichen Jugendhilfeträgern.

Wir wollen, dass das Integrationsamt aktiv kreative und innovative Konzepte von bzw. für Inklusionsfirmen anstößt. Geeignete Instrumente wie Ideenwettbewerbe, Best-Practice-Beispiele o.ä. sollen gezielt hierbei eingesetzt werden.

Wir setzen uns ein für weitere Verhandlungen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, um einen Ausbau der Bemühungen, Projekte und Programme des Integrationsamtes zu erreichen.

Die personenbezogene flexible Gestaltung aller Leistungen ermöglicht die Kombination verschiedener Leistungen miteinander. Wir streben die gezielte Förderung von Betriebspraktika – beispielsweise durch Einsatz von Praktikumsbegleitern – an, um dadurch den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

Menschen mit Behinderungen sind zwei- bis viermal häufiger von Gewalt wie sexuellem Missbrauch oder körperlichen und psychischen Übergriffen betroffen als der Bevölkerungsdurchschnitt. Gemeinsam mit den Leistungserbringern sehen wir uns in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle Menschen mit Behinderung vor Gewalt geschützt werden.

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind oft mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt. Hilfen und Unterstützungsleistungen sollen deshalb die Geschlechterperspektive und so die besondere Lage von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte Frauen erfahren behinderte Frauen körperliche und psychische Gewalt. Im Sinne der Istanbul-Konvention sind deshalb vor Ort Rahmenbedingungen und Strukturen zu ermöglichen, um Gewalt und sexuellem Missbrauch gegen Frauen und Mädchen entgegenzuwirken bzw. dies zu verhindern.

In den Mittelpunkt der Pläne für die Förderschulen des LWV stellen wir die vielfältigen individuellen Bedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien. Wir wollen denjenigen Schülerinnen und Schülern, die durch eine Beschulung in der Förderschule besser gefördert werden können, auch zukünftig eine individuelle bestmögliche Förderung zur Verfügung stellen. Unverzichtbar für die Arbeit sind dabei die Menschen, die die Kinder und Jugendlichen beim Lernen begleiten.

„Unsere Zukunftsschulen“ verwirklichen
Durch das wegweisende Konzept „Unsere Zukunftsschulen“ haben wir die Weichen für die Weiterentwicklung der Schulen des LWV gestellt. Wir wollen, dass der LWV ein innovativer, inklusiver Schulträger bleibt, der den Kindern ein Umfeld schafft, in dem sie das beste Lernumfeld vorfinden. Der nächste Baustein ist die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung. Die Modernisierung der Schulbauten werden wir fortsetzen – auch bei angespannter Konjunktur. Dabei werden wir die verbandsweit geltenden Nachhaltigkeitsstandards einhalten.

Die Schulkommission werden wir im Zusammenhang mit dieser Planung reaktivieren.

Ganztagsangebote ermöglichen, Schulsozialarbeit verwirklichen
Wir unterstützen unsere Schulen beim Ausbau von Ganztagsangeboten. Wir werden für den Rechtsanspruch für Grundschülerinnen und Grundschüler auf Ganztagsangebote die notwendigen Mittel bereitstellen.

Die Schulsozialarbeit ist ein präventives Angebot für Schülerinnen und Schüler und mittlerweile Standard an vielen Schulen in Hessen. Wir werden für die Schulen in Trägerschaft des LWV ein entsprechendes Konzept initiieren.

Internate bündeln und kostendeckend betreiben
Die Internate wollen wir bündeln, um Kosten zu sparen und Synergieeffekte zu nutzen. Um eine auskömmliche Finanzierung im Bereich der Internate zu erreichen, beabsichtigen wir, Verhandlungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zu führen. Ebenfalls wollen wir prüfen, ob hier eine Kooperation mit der Vitos Teilhabe möglich ist.

Angebote bedarfsgerecht weiterentwickeln
Zur Ergänzung unseres Schulangebotes werden wir eine Arbeitsgruppe „Gymnasiale Oberstufe Hören“ einsetzen, die prüfen soll, ob ein solches Angebot an unseren Schulen eingerichtet werden kann. Zur besseren Begleitung des Übergangs von der Schule zum Beruf wollen wir gemeinsam mit dem Integrationsamt Pilotprojekte entwickeln, die unsere Absolventinnen und Absolventen bei diesem Schritt unterstützen.

Mit der Frühförderung in die Zukunft investieren
Wir wollen den betroffenen Kindern und ihren Familien auch künftig ein optimales Angebot zur Verfügung stellen. Bislang leistet der LWV einen Eigenanteil im Rahmen kommunalisierter Mittel des Landes. Durch das Lebensabschnittsmodell im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes steht die Fortführung der interdisziplinären Frühförderung in Frage. Wir beabsichtigen, eine neue Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden auszuhandeln. Bei der geplanten Umstellung der Finanzierung werden wir uns dafür einsetzen, dass sich die bisherige Finanzausstattung nicht verschlechtert.

Den Bereich der interdisziplinären Frühförderung in Hand des LWV wollen wir kostendeckend gestalten. Sollte keine kostendeckende Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden können, werden wir die Frühförderung an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen müssen.

Auch werden wir sicherstellen, dass die bislang zwischen LWV, Kommunen, Land und Krankenkassen vereinbarte „Arbeitshilfe Frühförderung“ aktualisiert fortgesetzt wird. Wir treten dafür ein, dass die vom HMSI herausgegebene „Rahmenkonzeption Frühförderung“ in einer gemeinsamen Konzeption von/für allgemeine und sinnesspezifische Frühförderung zusammen fortgesetzt wird.

Hierbei stellen die Koalitionspartner fest, dass jeder in eine umfassende Frühförderung investierte Euro den betroffenen Kindern ein besseres Leben ermöglicht. Spätere teurere Maßnahmen, wie beispielsweise eine zwingende Beschulung in der Förderschule statt eines inklusiven Schulbesuchs, können durch die interdisziplinäre Frühförderung vermieden werden. Die Frühförderung ist also eine Investition in die Zukunft.

Zukunftsfähige Strukturen schaffen
Auch im Verwaltungsbereich streben wir eine Modernisierung und Anpassung an. Die bereits begonnene Neustrukturierung der Schulverwaltungsstandorte und die Umstrukturierung der Personalausstattung soll fortgesetzt werden. Das Ziel, eine hohe Durchlässigkeit zwischen Förder- und Regelschulen zu erreichen, werden wir auch weiterhin beim Landesgesetzgeber adressieren.

Die Landkreise und kreisfreien Städte finanzieren durch die Verbandsumlage einen Großteil des Haushaltes des LWV Hessen. Wir werden die LWV-Umlage weiterhin sparsam verwalten und nur in der erforderlichen Höhe erheben. Das Verfahren, keine übermäßigen Rücklagen anzuhäufen, sondern überschüssige Mittel umgehend wieder in den Haushalt einzuspeisen, werden wir beibehalten.

Wir stellen fest, dass die Aufwendungen des LWV bis auf wenige Ausnahmen gesetzlich vorgegeben sind. Wir sind uns einig, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Aufgabenerledigung durch den LWV im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beachtet werden muss.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Finanzierung der Eingliederungshilfe bei wachsender Inanspruchnahme von Leistungsansprüchen weiterhin gesichert ist. Aktuell müssen wir auch künftig von einer jährlichen Steigerung der Fallzahlen ausgehen (2021: 1.300 neue Fälle). Das Land ist für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen für gesetzlich verpflichtende Aufgaben über den kommunalen Finanzausgleich zuständig. Wir erwarten daher vom Land, seine direkten Zuweisungen für die Leistungen des LWV gemäß der wachsenden Aufgaben dringend anzupassen.

Der Haushalt des LWV muss daher auch weiterhin unter das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gestellt werden. Wir werden hierzu die Doppelstrategie aus der Mobilisierung von Zuschüssen oder Erstattung von anderen Trägern bzw. sachgerechter Verortung der Leistungen sowie Sparanstrengungen im Verband weiterverfolgen. Um diesen Weg weiter zu verfolgen, wollen wir das Fördermittelmanagement bündeln und mit den entsprechend notwendigen Kompetenzen und Personalmitteln ausstatten.

Systemwidrige Leistungen refinanzieren
Die Koalition bestätigt die bisherigen Bemühungen der Verbandsspitze, nicht sachgerecht zugeordnete, systemwidrige Leistungen durch die eigentlich zuständigen Kostenträger zu finanzieren. Wir sehen den Bund und das Land in der Verantwortung, die kommunale Familie vor Kosten zu schützen, die von den originären Kostenträgern – Bund, Land oder Sozialversicherungen – zu finanzieren sind, beispielsweise Pflege- und Krankenversicherungsleistungen für Menschen mit Behinderungen. Wir werden hier an Lösungen mitarbeiten. Sollte das Land Hessen dem LWV neue Aufgaben übertragen, so werden wir uns dafür einsetzen, dass diese dem Konnexitätsprinzip entsprechend vollumfänglich vom Land und nicht von den Kommunen über die Verbandsumlage finanziert werden.

Erkenntnisse des Haushaltsaufstellungsverfahrens besser nutzen
Als Teil unserer Strategie wollen wir verbandsintern Spar- und Kostenreduktionsanstrengungen realisieren. Hierzu müssen wir insbesondere im Bereich der Gewährung von Leistungen die gewissenhafte Kontrolle der Ausgaben fortsetzen. Das Verfahren der Haushaltsanmeldung werden wir weiter verfeinern und damit verbessern.

Innovatives Finanzmanagement fortsetzen
Den erfolgreichen Weg des funktionalen und nachhaltigen Einsetzens der Liquidität zugunsten der Kreise und Städte werden wir fortsetzen. Die Finanzierung von Investitionen aus dem Cashflow und die Vergabe von Darlehen an Vitos sind innovative Mittel der Finanzverwaltung. Wir unterstützen die Anstrengungen, proaktiv weitere Wege zu suchen, um die Liquidität sinnvoll und im Interesse des „Konzerns LWV“ und zum Vorteil unserer Träger zu nutzen.

Das Liegenschaftsmanagement werden wir weiter stärken, um die aus der Wohnraumstrategie abgeleiteten politischen Ziele aktiv zu erreichen und eine optimale Bewirtschaftung des LWV-Vermögens zu gewährleisten.

Die guten Arbeitsergebnisse des Liegenschaftsmanagements in Bezug auf die Standorte Wabern, Idstein, Friedberg und Riedstadt werden wir weiterentwickeln. Konkrete Vorschläge werden wir in der neuen Kommission Wohnraumstrategie präsentieren.

Liegenschaften gemeinsam mit den Kommunen entwickeln
Unser Ziel ist weiterhin, diejenigen Flächen, die sich im Eigentum des LWV befinden und absehbar nicht für die Kernaufgaben benötigt werden, zu einem strategisch günstigen Zeitpunkt in anderweitige Nutzungsformen zu überführen. Damit wollen wir einerseits Platz für Bauland schaffen und andererseits Bestandsobjekte zu anderen (Wohn-)Zwecken umwidmen. Dadurch entlasten wir den Haushalt des LWV durch zusätzlich laufende oder einmalige Einnahmen. Die intensive Kommunikation mit den lokalen Akteuren soll fortgesetzt werden, denn wir sind uns darüber einig, dass wir die Liegenschaften nur abgestimmt mit den Planungen der Kommunalpolitik vor Ort entwickeln können.

Verwaltungsstandorte strategisch aufstellen
Zur Optimierung und Reduzierung des Flächenbedarfs werden wir weiterhin moderne Arbeitsplatzformen wie Homeoffice anbieten. Hierbei erhoffen wir uns durch den verringerten Raum- und Energiebedarf auch geringere Aufwendungen im Haushalt und eine besondere Attraktivität als Arbeitgeber.

Wir wollen eine langfristige und strategische Weiterentwicklung der Standorte ermöglichen.

Das Baumanagement im LWV zielt auf eine möglichst optimale Nutzbarkeit und ein hohes Maß an Nachhaltigkeit der Liegenschaften ab. Das Baumanagement ist deshalb gefordert, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Dazu soll das Baumanagement in Kooperation mit der zentralen Vergabestelle (ZVS) ein Konzept zur Kostendämpfung bzw. zur Vermeidung von exorbitanten Kostensteigerungen vorlegen. Notwendige Baumaßnahmen, Sanierungen oder Neubauten von Schulen und anderweitigen Objekten werden wir aber auch bei stark steigenden Baupreisen durchführen.

Nachhaltiges Baumanagement ist für uns selbstverständlich
In der kommenden Legislatur werden wir einen besonderen Schwerpunkt auf Energiemanagement, Nachhaltigkeit und energetische Sanierung legen, um unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Den in der letzten Periode wiederbelebten Energiebericht werden wir zu einem Nachhaltigkeitsbericht ausbauen und ihn zum Bestandteil des zu erstellenden Nachhaltigkeitsplans machen.

Dabei werden wir den Aufwendungen für mögliche Maßnahmen dadurch erreichbare CO2-Einsparungsziele sowie Kosteneinsparpotentiale gegenüberstellen. Ziel ist es, die Treibhausgasbilanz zu verbessern, den Energieverbrauch zu reduzieren und Kostenersparnisse zu realisieren.

Energieeffizienter LWV
Wir wollen die Energieeffizienz steigern und werden auf Grundlage des Nachhaltigkeitsberichtes (und später des Nachhaltigkeitsplans) unter anderem folgende konkrete Maßnahmen in Angriff nehmen:

• Abschluss der Bestandsaufnahme der bestehenden Gebäude und daraus abgeleitet ein energetischer Sanierungsfahrplan,
• Dämmung bestehender Gebäude,
• Photovoltaikanlagen mit Energiespeicherung dort, wo es technisch und rechtlich möglich ist,
• die umfassende Umstellung auf LED-Beleuchtung mit tageslichtabhängiger Steuerung,
• die zügige Umstellung von Heizsystemen auf nachhaltige dezentrale Systeme inklusive einer Prüfung von Wärmeversorgungssystemen gemeinsam mit der Nachbarschaft, Fern- und Nahwärme sowie
• nachhaltige Lüftungs- und Luftfiltersysteme mit Energierückgewinnung.

Die erforderlichen Mittel zur Erfassung und Analyse des Gebäudebestandes werden wir zu Beginn der Periode zur Verfügung stellen. Bei Neubauten werden wir darauf achten, Energiestandards zu realisieren, die notwendig sind, um die Klimaneutralität des Verbandes zu erreichen.

Der Klimaschutz ist die wohl größte globale Herausforderung unserer Zeit. Den von der Bundesregierung gesteckten Zeitplan zur Klimaneutralität wollen wir auch im LWV einhalten. Bei unseren Beteiligungen wirken wir darauf hin, sich ebenfalls daran zu orientieren.

Die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen nehmen wir schnellstmöglich in Angriff und werden sie in einem Nachhaltigkeitsplan festhalten, der sukzessive fortgeschrieben wird. Er wird sich auch an einer zu erstellenden Treibhausgasbilanz und einem abgeleiteten Treibhausgas-Minderungspfad orientieren. Für Erstellung und Umsetzung werden wir die notwendigen sachlichen und personellen Ressourcen bereitstellen. Wir werden die Möglichkeiten der Einwerbung von Fördermitteln nutzen. Neben Treibhausgas-Reduzierungen wollen wir kostenersparende Maßnahmen umsetzen, zum Beispiel durch Energieeinsparungen im laufenden Verwaltungsgeschäft. Für die Steuerung der notwendigen Maßnahmen wird eine Projektleitung eingesetzt, die der hauptamtlichen Verwaltungsspitze direkt zugeordnet ist.

Im Nachhaltigkeitsplan wird auch das Thema Mobilität behandelt. Beginnend bei den Verwaltungsstandorten werden Ladestationen für Elektromobilität für E-Bikes und E-Autos zur Verfügung gestellt. Es wird zudem geprüft, ob diese auch öffentlich genutzt werden können.

Die Erstellung und Umsetzung dieses Nachhaltigkeitsplans wird vom thematisch erweiterten Ausschuss Bau, Schulen, Forsten und Nachhaltigkeit begleitet. Vitos ein.

Die Vitos GmbH ist größter Betreiber psychiatrischer Kliniken in Hessen. Die erfolgte Ausgründung bewerten die Koalitionspartner übereinstimmend als Erfolgsgeschichte. Mit der beschlossenen strategischen Weiterentwicklung der Vitos GmbH werden für diese wichtige zukunftsweisende Schritte eingeleitet. Dazu gehört die Weiterentwicklung zu einer gemeinnützigen Holding, die zukünftig auch operative Aufgaben übernimmt. Wir begrüßen den Schritt, die Gesellschaft künftig von bis zu drei Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern mit einer/einem Vorsitzenden der Geschäftsführung leiten zu lassen.

Der LWV soll auch künftig alleiniger Gesellschafter der Vitos GmbH und ihrer Töchter bleiben.

Die strategische Planung der Geschäftsführung der Vitos GmbH und ihrer Töchter zur Weiterentwicklung des Unternehmens soll weiterhin im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung erfolgen. Fragestellungen zur Erweiterung oder Aufgabe von Beteiligungen der Vitos GmbH und ihrer Töchter prüfen wir im konkreten Einzelfall. Vitos soll seine Kernkompetenz als Träger psychiatrischer Krankenhäuser in Hessen weiterentwickeln. Dabei wird die Digitalisierung in Zukunft eine immer größere Rolle einnehmen. Erste Schritte haben wir bereits mit der Gründung der „Vitos Digitale Gesundheit gGmbH“ gemacht.

Die Koalitionspartner bekräftigen ihre Bereitschaft, der Vitos GmbH strategische Kooperationen mit anderen Klinikbetreibern unter Ausschluss eines Haftungsrisikos für den LWV zu ermöglichen. So wollen wir eine medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Verzahnung von Psychiatrie und Somatik ermöglichen. Wir befürworten den geplanten Umzug des Vitos-Standortes Weilmünster nach Weilburg mit einem Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kreiskrankenhaus. Dabei stellen die Koalitionspartner sicher, dass die Verbandsumlage des LWV nicht zur Absicherung von finanziellen Risiken der Vitos GmbH verwendet wird. Dies soll alle Landkreise und kreisfreien Städte vor der Gefahr höherer Verbandsumlage schützen.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Entwicklung der Vitos-Krankenhäuser zu legen. Es muss alles unternommen werden, um weiter Stabilität zu gewährleisten.

Eine wichtige Aufgabe ist die flächendeckende kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung. Dabei kommt dem LWV und seiner Tochter Vitos eine besondere Bedeutung zu. Stationäre und ambulante Hilfen müssen zeit- und wohnortnah angeboten werden können. Eine frühe Versorgung hat oftmals auch präventiven Charakter.

Wir streben eine gute Informationspolitik der Vitos GmbH gegenüber der Verbandsversammlung und ihrer Ausschüsse bei grundsätzlichen Regelungen und insbesondere bei strategischen Fragen an. Um den Informationsfluss an die Verbandsversammlung zu gewährleisten, wird die Geschäftsführung von Vitos gebeten, einmal jährlich einen Bericht in der Verbandsversammlung abzugeben. Die laufende Berichterstattung erfolgt im Beteiligungsausschuss. Damit wollen wir eine breite Transparenz erreichen.

Die Prinzipien der Subsidiarität werden wir auch für die Gesellschaften des LWV beachten.

Wir werden über die Gesellschafterversammlung darauf hinwirken, dass die Gehälter der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer – den Regelungen des § 123a Abs. 2 HGO entsprechend – veröffentlicht werden.

Der Paradigmenwechsel durch das Bundesteilhabegesetz wurde bisher schon vom LWV vorbildlich umgesetzt. Die Verwaltungsabläufe wurde angepasst, der Verwaltungsaufbau modernisiert und die Personenzentrierung mit Kraft vorangebracht. Bundesweit ist der LWV unter den Eingliederungshilfeträgern mit an der Spitze. Die Weiterentwicklung der zukünftigen Organisation soll den Empfehlungen der bereits vorliegenden Organisationsuntersuchungen folgen. Dies gilt insbesondere auch bei der Umsetzung des BTHG und des Projektes Gesamtsteuerung Teilhabe (GSTH) sowie im Bereich der Schulen und des Baumanagements. Effektivität und Wirtschaftlichkeit sind durch Evaluation weiterhin zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Externe Beratung soll auch zukünftig nur im unbedingt notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden, sofern im Verband die entsprechende Expertise und Kompetenz nicht vorhanden ist.

Beschwerde-, Anregungs- und Qualitätsmanagement (BAQM)
Das Beschwerde-, Anregungs- und Qualitätsmanagement (BAQM) ist nach erfolgreichem Testlauf in drei Pilotprojekten seit Februar 2021 in Kraft getreten. Eine Evaluierung sollte als nächster Schritt vorgesehen werden.

Jobticket
Neben vielen weiteren Rahmenbedingungen ist ein günstiges Jobticket für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von großer Bedeutung. Da der LWV bei der Personalakquise im Wettbewerb mit anderen Behörden steht, die zum Teil bessere finanzielle Rahmenbedingungen einschließlich eines kostenfreien Landestickets bieten können, wollen wir weitere Möglichkeiten der Attraktivitätssteigerung beim Jobticket prüfen.

Mit einer entsprechenden Verbesserung des Jobticket-Angebotes und einer verstärkten Nutzung von Bus und Bahnen durch die Beschäftigten des LWV leisten wir zudem einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und zur Verringerung der Verkehrsbelastungen in unseren Regionen.

Die Koalitionspartner haben bereits in der letzten Periode eine „Digitalisierungsstrategie des LWV“ auf den Weg gebracht, um die Digitalisierung innerhalb und außerhalb des Verbandes weiter auszubauen. Wir forcieren die digitalen Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung und im Kontakt nach außen. Dazu zählen für uns die Weiterverfolgung einer papierarmen Verwaltung mit einem Dokumenten-Management-System und der Einführung der E-Akte, die Verbesserung von Wissensmanagement und Informationen und die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Bei allen digitalen Maßnahmen ist ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Die Weiterentwicklung der Gedenkstättenarbeit in Hadamar sowie in den weiteren Zwischen- und Übergangseinrichtungen wollen wir intensivieren und miteinander verknüpfen. Die Studie des Landes zu den Zwischen- und Überganseinrichtungen der Euthanasie sollte dabei miteinbezogen werden. Auch für die Friedhöfe wollen wir würdevolle Konzepte der Erinnerungskultur entwickeln. Gleiches gilt für das ehemalige Kinderkrankenhaus in Idstein.

Bei allen zukünftigen Verkäufen und Nachnutzungen von Flächen und Gebäuden im Eigentum des LWV und Vitos ist regelhaft und umfassend die Historie der Gebäude, besonders ihre Nutzung im Rahmen der Euthanasie, zu erforschen. Vitos und LWV tragen gemeinsam Verantwortung für die Vergangenheit. Die Koordination und das Management dieser Untersuchungen sollte beim LWV angesiedelt sein.

Eine Intensivierung der Sensibilisierung aller Führungskräfte von Vitos und LWV in Bezug auf die Geschichte der Euthanasie in den Einrichtungen durch verpflichtende Schulung halten wir für sinnvoll und wichtig. Gemeinsam mit Vitos wollen wir dafür sorgen, dass die Verbrechen der Zeit des Nationalsozialismus nicht vergessen werden.

Die Themenkomplexe zur Heimerziehung und den Verschickungskindern werden weiter aufgearbeitet. Zu den Heimkindern der 50er- und 60er Jahre soll an den relevanten Standorten dauerhaft erinnert werden.

Das Archiv des Landeswohlfahrtsverbandes ist eines der größten kommunalen Archive Hessens. Es hat eine besondere Bedeutung für die Aufarbeitung der Vergangenheit, insbesondere in Hinblick auf die Zeit des Nationalsozialismus und der Heimerziehung in der Nachkriegszeit. Wir unterstützen die Digitalisierungsstrategie des Archivs und sorgen für eine adäquate Personal- und Sachmittelausstattung.

Für die Psychiatriesammlungen und deren musealen Ausgestaltung bedarf es eines langfristigen Konzeptes.

Die Koalitionspartner erkennen ihren historischen Auftrag und die Verantwortung für die treuhänderisch übergebenen Stiftungen, Anstalten und Fonds an. Wir wissen, dass die Stiftungsforsten dieser Tage vor großen Herausforderungen stehen. Es werden große Anstrengungen nötig sein, gerade diese Stiftung in ihrem Bestand zu sichern. Angesichts des gesamtgesellschaftlichen Nutzens der Wälder sehen wir auch das Land und den Bund in der Pflicht, hier unterstützend tätig zu werden.

Den Herausforderungen beim Waldumbau begegnen
Wir werden prüfen, welche Möglichkeiten der Treuhänder hat, temporäre Sicherungsleistungen zu gewähren, falls die Rücklagen der Stiftungen nicht ausreichen. Hierbei berücksichtigen die Koalitionspartner, dass die Forstbetriebe bei der Wiederaufforstung und dem klimabedingten Waldumbau in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen stehen. In Bezug auf die Bewirtschaftung der Flächen sind sich die Koalitionspartner einig, dass diese nachhaltig, solide und entsprechend der aktuellen forstwissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgen soll. Wir werden die Wiederaufforstung, dort wo nicht auf Naturverjüngung zurückgegriffen wird, mit standortangepassten, klimastabilen Baumarten vornehmen. Die erfolgreiche Zertifizierung der Stiftungsforsten soll beibehalten werden.

Stiftungsforsten durch Diversifikation auf stabilere Füße stellen
Ziel der Koalition ist es, die Fortschrittlichkeit des Stiftungsbetriebs – gerade im Bereich nachhaltige Energie – auszubauen. Der weitere Einsatz und die Zukunftsfähigkeit des Betriebsteils „Holzhackschnitzel/Biomasseenergie“ soll geprüft werden. Dies ist Teil der Diversifikation des Wirtschaftsbetriebs. Außerdem wollen wir, soweit dies rechtlich möglich ist, Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Weitere Diversifikationsmöglichkeiten des Betriebs werden wir durch die Forstverwaltung prüfen und entwickeln lassen; hierzu soll in der Forstkommission berichtet werden. Insbesondere soll geprüft werden, ob es Möglichkeiten für folgende Projekte gibt: Ruheforst, Hochzeits- und/oder Geburtswald, Baumpatenschaften, touristische Vermarktungsmöglichkeiten. Die stetige Einwerbung von Fördermitteln soll beibehalten werden. Im Sinne einer nachhaltigen ökologischen Bildung werden wir eine Kooperation zwischen den Stiftungsforsten Kloster Haina und den Förderschulen des LWV prüfen.


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