Hintergründe zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben sich die Rahmenbedingungen in der sozialpolitischen Landschaft in Hessen verändert. Auch in Hessen führt die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu Veränderungen der Rahmenbedingungen in der sozialpolitischen Landschaft. Neben der stärkeren Fokussierung auf einen „personenzentrierten Ansatz“ haben sich die Zuständigkeiten verändert; die Kommunen sind nunmehr auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zur Beendigung der Schulausbildung zuständig sowie für die Personen, die erstmals nach dem Eintritt in das Rentenalter Eingliederungshilfe erhalten. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen bleibt also für alle erwachsenen Menschen mit Anspruch auf Eingliederungshilfe zuständig. Diese Reform gliedert sich in mehrere Stufen und wird somit schrittweise eingeführt. Für das Haushaltsjahr 2020 entstehen für die Städte und Landkreise eine Mehrbelastung von 96 Mio. Euro. 42 Mio. Euro davon resultieren aus Fallzahlsteigerungen und 53,8 Mio. Euro aus den Tarifsteigerungen, welche von der Tarifkommission für das Jahr 2020 beschlossen wurden. Durch die Einführung des BTHG gibt es noch viele Unwägbarkeiten, die auch in Zukunft voraussichtlich höhere Kosten verursachen werden. Eine im Gesetz in Aussicht gestellte „Effizienzrendite“ (1,5% bis 3%) durch bessere Steuerungsmöglichkeiten ist derzeit nicht zu erkennen. Ursprünglich erwartete erhebliche Einsparungen für örtliche Träger, bleiben demnach aus.