Anfrage nach § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
Sehr geehrter Herr Präsident Kopp,
sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend übersende ich Ihnen eine Berichtsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Verbandversammlung des LWV Hessen gemäß § 18 Nr. 1 der Geschäftsordnung des LWV Hessen zum Thema „Stiftungsforsten Kloster Haina“ mit der Bitte um Beantwortung.
A. Vorbemerkungen
Die letzten schwierigen Jahre haben gezeigt, dass für den Stiftungsforsten Kloster Haina eine Neuorientierung notwendig ist. In diesem Zusammenhang ergeben sich verschiedene Fragestellungen und Informationsbedarfe.
B. Anfrage nach § 18 Abs. 1 GO für die VV des LWV Hessen
Wir bitten, den Verwaltungsausschuss des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen die nachfolgenden Fragen zur forstwirtschaftlichen Situation der Stiftungsforsten Kloster Haina zu beantworten:
- Wir bitten um eine tabellarische Darstellung der Erträge der Jahre 2020-2025, die durch die Vermarktung von Holz erzielt wurden, bezogen auf die unterschiedlichen Marktsegmente, Holzqualitäten, Baumarten und der Aufwendungen personeller, maschineller und finanzieller Art, die dadurch entstanden sind. Gleichzeitig soll die wirtschaftliche Wertigkeit bei den unterschiedlichen Holzqualitäten, Baumarten und Verwertungen (Hackschnitzel, Schwachholz, Industrieholz, Wertholz, Stammholz einzelner Baumarten) aufgezeigt werden.
- Wie stellen sich die Lieferverpflichtungen durch länger- oder auch kurzfristig laufende Verträge mit Abnehmern beziehungsweise Kunden dar? Bitte stellen Sie dies aufgeschlüsselt nach Marktsegmenten, nach Holzarten und Branchen dar.
- Wann, zu welchem Termin liegt das Forsteinrichtungswerk für die Wälder der Stiftung Forsten Haina vor? Gemäß § 5 Hessisches Waldgesetz ist von Waldbesitzern mit mehr als 100 ha Waldfläche alle 10 Jahre die Ziele der Waldbewirtschaftung in Betriebsplänen festzulegen. Wie begründet der Verwaltungsausschuss die Verspätung der Vorlage einer neuen Forsteinrichtung?
- Bitte beschreiben Sie die geplante Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie im Bereich des Risikomanagements hinsichtlich
▪ der Stabilität des Forstes bei Windwurf und Sturmereignissen,
▪ der Vernässung gegen Dürreperioden,
▪ der Minderung der Waldbrandgefahr,
▪ neuer Baumarten, Mischung der Baumarten, Planung von Kulturen und
▪ der Biodiversität. - Gibt es in den Stiftungsforsten Haina bereits Prüfungen von möglichen Standorten für Windkraftanlagen? Hat dabei das Windkataster für das Land Hessen eine Rolle gespielt? Wird seitens der Geschäftsführung eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses abgewartet oder ist bereits eine hausinterne, vorbereitende Initiative begonnen worden?
- Unterhalten die Stiftungsforsten Kloster Haina Kontakte zu Hochschulen, Forschenden oder Instituten, die hinsichtlich einer waldökologisch begründeten und nachhaltigen Entwicklung von Forstwirtschaftsstrategien beratend tätig sind? Wie agiert das Unternehmen mit der Organisation des Zertifizierungsunternehmens im Hinblick auf die lange überfällige Forsteinrichtung?
- Wie erfüllen die Stiftungsforsten Kloster Haina die Anforderungen sowohl des Bundeswaldgesetzes als auch des hessischen Waldgesetzes? Welche Fördermittel des Landes Hessen beziehungsweise des Bundes konnten erreicht und eingesetzt werden? Sieht die Geschäftsführung, bzw. der Verwaltungsausschuss aktuell anstehende Entscheidungen im Unternehmen durch die Interpretation der Stiftungsurkunde eingeschränkt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Thiele
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen im LWV