Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hessen sichern 2. Juni 20214. Januar 2024 Beschlussvorschlag Die Verbandsversammlung bittet das HMSI, weitere Maßnahmen zur Förderung von Neueinstellungen und zur Sicherstellung der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam mit dem LWV zu entwickeln. Die Eröffnung weitergehender Gestaltungsmöglichkeiten für das Integrationsamt des LWV Hessen könnte für die Entwicklung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt hilfreich sein. Begründung Das LWV Hessen Integrationsamt hat gemeinsam mit dem HMSI die Regelleistungen der begleitenden Hilfen für schwerbehinderte Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für ihre Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhöht und verbessert. Zudem wurden gemeinsam Modellvorhaben, wie beispielsweise das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2020), ergänzende Landesleistungen zum Bundesprogramm „Alle im Betrieb“ für Inklusionsbetriebe, Betriebliche Orientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf (BOM) oder das Programm „psychische Gesundheit im Arbeitsleben“ auf den Weg gebracht. Trotz dieser positiven Aktivitäten wird die beträchtliche Rücklage des Integrationsamtes nicht beansprucht, sondern wächst kontinuierlich an. Grund hierfür ist die enorme Einnahme. Zahlreiche wirtschaftlich starke, bundesweit tätige Unternehmen mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet haben ihre Ausgleichsabgabe zentral an das für den Unternehmenssitz zuständige hessische Integrationsamt abzuführen. Die günstige Einnahmesituation begründet eine besondere behinderten- und beschäftigungspolitische Verpflichtung. Die Ausgleichsabgabe gehört nicht in die Rücklage, sondern in die Unternehmen zur Förderung von Neueinstellungen und Sicherung der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dies gilt besonders jetzt. Eine gravierende Folge der Corona-Pandemie ist die zunehmende Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen. Heute sind in Hessen ca. 12.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, 2019 waren es rund 11.000 Menschen. Daher sind weitere Maßnahmen zur Ermöglichung und Sicherstellung der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Einbeziehung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, zu entwickeln. Download A4 / 2021 / XVI Eingereicht am02.06.2021 Eingereicht vonCDU-, SPD-, FDP-, FW-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen