Haushaltsrede LWV 2023

Die Entwicklung des Haushaltes des LWV Hessen ist von große Stabilität und Kontinuität geprägt.

Grundlage hierfür ist ein präzise entwickeltes Haushaltscontrolling und vorausschauende Sozialplanung.

Wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung im LWV Hessen ist die Entwicklung im Bereich der Eingliederungshilfe. Die Kosten für die Eingliederungshilfe steigen auch in diesem Jahr erneut auf ein Volumen von 1,793 Milliarden Euro an, was eine Steigerung von 94,7 Mio. Euro bedeutet. Durch die Auflösung von Rücklagen in nie dagewesener Höhe reduziert sich die Verbandsumlage auf ein historisch ebenso vergleichbares niedriges Maß von 10,00 %.

Ursächlich für die Kostensteigerung ist im Wesentlichen – wie all die Jahre vorher – ein Fallzahlanstieg von 1274 Fällen; dies beinhaltet 1100 zusätzliche Leistungsberechtigte. Dieser Zuwachs entspricht überwiegend der Entwicklung der letzten Jahre. Maßgeblicher und kostenintensivster Bereich ist das Wohnen mit einem Kostenfaktor von 907 Mio. Euro, gefolgt vom Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit 423 Mio. Euro. Die Ausgaben für das persönliche Budget steigen mittlerweile auf 61 Mio. Euro und für die Leistungen zur sozialen Teilhabe auf 199 Mio. Euro.

Wesentliche Kostentreiber ist die Tarifsteigerung bei den Trägern in einer Größenordnung von 76 Mio. Euro in diesem Jahr. Fraglich bleibt, ob diese bei den enormen Inflationsraten auskömmlich sein wird. Besonders erfreulich ist die Entwicklung im Bereich des persönlichen Budgets; innerhalb kurzer Zeit konnte die Anzahl der Hilfeempfänger mehr als verdoppelt werden. Gab es 2018 noch 1009 Hilfeempfänger, so sind es (geplant) für 2023 nunmehr 2212 Personen.

Steigende Kosten im Bereich der Annex-Leistungen sowie im Bereich der Fallzahlentwicklung bei erhöhtem Hilfebedarf spielen hierbei ebenso eine kostensteigernde Rolle. Ebenso sollte nicht vergessen werden, dass die Umsetzung des BTHG im Bereich der Kostenentwicklung eine Rolle spielen dürfte.

Weiterhin stellt es eine der großen Erfolgsgeschichten der Arbeit des LWV Hessen dar, dass der Anstieg der Fallzahlzuwächse des  Lebens in der eigenen Häuslichkeit mit mehr als 800 Personen ungebrochen ist.

Die Ambulantisierungsquote liegt nunmehr bei 65,54% – Wer hätte das gedacht vor vielleicht 20 oder 30 Jahren? Verhilft es doch vielen Betroffenen dazu, ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben in der Mitte der Gesellschaft zu führen. Dies ist um so wichtiger, da wir mittlerweile wissen, dass Menschen mit Behinderungen dieselben Wünsche und Ziele an ihr Leben haben, wie wir auch.

Mit großem Interesse ist zu beobachten, dass die Fallzahlen im Bereich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in den Werkstätten rückläufig ist. Mit einem Rückgang von 160 Fällen ist dieses das zweite Jahr in Folge, dass hier scheinbar eine rückläufige Entwicklung zu beobachten ist.

Ein weiteres zentrales Anliegen von uns ist es, möglichst viele Menschen auf einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt zu platzieren. Die betriebsintegrierte Beschäftigung ist hierfür ein wirksames Mittel, um diesen Übergang zu gestalten. Dieses Instrument hat sich weiter erfolgreich entwickelt, d.h. die Zahlen in diesem Bereich haben sich seit 2014 mehr als verdoppelt. Für dieses Jahr ist eine Steigerung von 101 Plätzen vorgesehen. Die Herausforderung von Arbeitsplätzen und Arbeitssituationen mitten im Betrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht es dem Betroffenen, sich schrittweise an diese Situation zu gewöhnen. Dies gilt auch für die Betriebe gleichermaßen.

Mit Einführung des BTHG haben sich die Möglichkeiten für einen Einsatz auf dem ersten Arbeitsmarkt erheblich verbessert. Mit der Verstetigung des Nachteilsausgleichs für eine Minderleistung stellt das Budget für Arbeit eine Rahmenbedingung dar, welche eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt sichern kann.

Die Einnahmesituation des Integrationsamtes über eine Finanzierung durch die Ausgleichsabgabe stellt sich weiterhin als stabil dar. Mittlerweile belaufen sich die Rücklagen auf 111 Mio. Euro, was natürlich bedeutet, dass noch Potenzial für weitere innovative Projekte vorhanden ist.

Lassen Sie mich am Ende noch zu dem Begleitantrag der CDU kommen. Für ein Hinterfragen, ob und mit welchem Rahmen und in welchem Umfang Zugänge zum Leistungsgeschehen hergestellt werden und diese zu überprüfen, gehört sicherlich zum täglichen Handwerk der LWV-Mitarbeiter. Argumentativ ist der nächste Schritt, die Standards zu hinterfragen und zu schauen, ob und wie Zugänge erschwert beziehungsweise verkompliziert werden. Im übertragenen Sinne ist dieses eine ähnliche Strategie, wie Herr Orban sie mit der Regulation der Flüchtlingsströme verfolgt. Es werden Stacheldrahtzäune gebaut, die verhindern helfen, dass Flüchtlinge in die Europäische Union einreisen können und dies wird von den Demokraten mit einem lachenden und einem weinenden Auge begleitet.

Es gäbe jetzt noch eine Menge zum Schulbau im LWV zur Entwicklung der Gedenkstättenarbeit zu sagen, dieses ist sicherlich in den nächsten Monaten im Rahmen der anstehenden Maßnahmen noch zu diskutieren.

Es ist letztlich festzustellen, dass der Haushalt 2023 in der Kontinuität eines erfolgreichen politischen Gestaltungswillens steht, der fest seine politischen Ziele im Blick hat und diese zu mehr Humanität, mehr Effizienz und mehr Wirksamkeit führen. Das ist in den vielen Haushaltsberatungen deutlich geworden. Wir bedanken uns bei den Mitarbeitern der Verwaltung sowie bei den Landesdirektoren und den beiden Beigeordneten.

Michael Thiele
Fraktionsvorsitzender

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