Vor dem Hintergrund des sich Ende des vergangenen Jahres doch recht plötzlich und radikal verändernden Tons gegenüber dem Koalitionspartner, der Grünen, seitens der SPD und der Landesdirektorin Susanne Simmler, gestützt offenbar durch die Übereinkunft mit den anderen Koalitionspartnern, wurden die Grünen quasi von heute auf morgen vor die Tür gesetzt, die gemeinsame Koalition aufgekündigt. Die Gründe eher fadenscheinig, Inkompetenzvorwürfe gegenüber der erst wenige Monate zuvor ins Amt gewählten Ersten Beigeordneten Ulrike Gote wirkten an den Haaren herbeigezogen. So recht nachvollziehbar war aus dieser Perspektive der Schritt nicht. Es musste also ein schlagkräftiges Argument eingeführt werden, ein Begriff, der die Arbeit der vergangenen Jahre nicht nur in Frage stellt, sondern sie wie ein fehlgeleiteter Versuch falsch verstandener Sozialpolitik aussehen ließ: Paradigmenwechsel!
„Nicht jedes formulierte Bedürfnis entspricht einem durch die Allgemeinheit zu finanzierendem Bedarf. Es handelt sich vielmehr um einen Aushandlungsprozess, bei dem der LWV Hessen die sozialrechtlichen Vorgaben der Eingliederungshilfe zu beachten hat. Die Eingliederungshilfe macht Beteiligung möglich. Allerdings ist es nicht nur aus sozialrechtlicher Perspektive erforderlich, leistungsberechtige Personen nur im notwendigen Maß zu unterstützen, sondern auch aus fachlich-pädagogischer Sicht, um ihre Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit zu fördern. Die Ermöglichung der notwendigen Hilfen und Förderung gewährleistet Selbstbestimmung.“
(Zitat aus der aktuellen Koalitionsvereinbarung)
Das klingt doch erst mal nicht schlecht, nur NEU (!) ist es nicht. Im Gegenteil: Jeder, der nur ansatzweise etwas von Pädagogik versteht, wird das Potential erkennen, welches dem o.g. Ansatz des Aushandlungsprozesses innewohnt und selbstverständlich war dies auch die Basis der Arbeit der vergangenen Jahre. Auch dafür gibt es einen wunderbaren Begriff: Teilhabe!
Dieser in Gang gebrachter und sich fortsetzender Aushandlungsprozess zwischen den Leistungsempfänger*innen, den Leistungserbringern und den Kostenträgern war ein großer Schritt um Teilhabe spürbar, erlebbar zu machen. Strukturen in der gemeinsamen Arbeit begannen sich zu verändern, der Verhandlungsprozess sollte auf Augenhöhe stattfinden, Solidarität und Mitwirkung, Übernahme von Verantwortung, Selbstbestimmung – darum sollte es nunmehr gehen. Klar war auch, dieser Veränderungs- und Anpassungsprozess brauchte Zeit und es war von Beginn an nicht ausgeschlossen, dass zunächst mit einem erhöhten finanziellen Bedarf zu rechnen ist.
Was nun passiert sind nicht zwangsläufig überbordende Zielsetzungen und ausufernde Hilfebedarfe…es ist vor allem ein unverhältnismäßiger Bürokratieaufwand seitens des Verbandes. Da, wo eigentlich das Vertrauen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern verstärkt und auf eine Basis vertrauensvoller Zusammenarbeit hätte gestellt werden müssen, entstand ein Bürokratiemonster. Eine Schar von – auch neu eingestellten – Mitarbeitern des LWV schwärmte aus, um die Aushandlungsprozesse zu leiten, begleiten, steuern. Durchaus ambitionierte Mitarbeiter*innen, die allerdings mit den Verschriftlichungen und Entscheidungen, die dem Aushandlungsprozess zu folgen haben, zunehmend unter Druck gerieten. Kostenzusagen erreichen die Leistungserbringer deutlich verspätet, was bisweilen zu erheblichem Kostendruck führt und Existenzen aufs Spiel zu setzen droht…Zwischenlösungen müssen her, was wieder zu einem Mehr an bürokratischem Aufwand führt.
„Dadurch erleben wir einen besorgniserregenden Zustand der Eingliederungshilfe in Hessen. Die personellen, organisationalen und auch finanziellen Allzeithochs auf allen Seiten sind vor dem Hintergrund schwindender Ressourcen im Bereich des Fachpersonals und finanzieller Rahmenbedingungen nicht länger akzeptabel und müssen nachhaltig verändert werden.“
(Zitat aus der aktuellen Koalitionsvereinbarung)
So weit, so ungut. Doch nun wird es spannend:
„Die aktuelle Situation des LWV Hessen ist Anlass dafür, die Entwicklung der Verwaltung auf Vereinfachung, Reduzierung oder Abschaffung von Regelungen und Verfahren hin auszurichten, um die Arbeit effizienter, transparenter und bürgernäher zu gestalten. Ziel sollte es sein, insbesondere die Personalnotwendigkeiten und Effizienzen im Bereich der Eingliederungshilfe einer Neubetrachtung zuzuführen und den Personalbedarf am zukünftigen System auszurichten.“
(Zitat aus der aktuellen Koalitionsvereinbarung)
Was genau mit dem „zukünftigen System“ gemeint sein soll, bleibt in Worthülsen zumeist unkonkret und hinterlässt beim Lesenden den Eindruck, als stünde hier, trotz aller Beteuerung des Gegenteils, das gesamte Bundesteilhabegesetz BTHG auf dem Prüfstand – also das Recht auf ein weitestgehend barrierefreies Leben des behinderten, in seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkten Menschen, inmitten unserer Gesellschaft.
Jahrzehntelang wurde an den Einkommen der Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen sowie in den Berufen der Pflege gespart. Durch die Pandemie wurde die Bedeutung dieser Berufsgruppen neu verortet und führte zu den guten Tarifabschlüssen in den vergangenen Jahren und den damit einhergehenden Einkommenserhöhungen. Die Erhöhung der Personalkosten macht einen großen Anteil der Defizite aus, die zu dem finanziellen Druck des LWV führten.
Jahrzehntelang war es offenbar nicht möglich, die systemwidrigen Leistungen aus der Eingliederungshilfe heraus zu verhandeln. Sie haben ebenfalls einen großen Anteil an den Kosten einer kontinuierlich wachsenden Bedürftigkeit bei den betroffenen Leistungsempfängern.
„Finanzierungsalternativen, Modellprojekte, Mindeststandards…“
(Zitate aus der Koalitionsvereinbarung)
Selbst für Letzteres sieht das BTHG eine individuelle bedarfsorientierte Hilfeplanung vor, die einer stetigen Überprüfung unterliegt.
Außer fragt steht, dass die Grünen zu jedem Zeitpunkt bereit waren (und nach wie vor sind), sinnvolle Vereinfachungen und damit einen Anpassungsprozess mitzugestalten, wenn hierbei die Personenzentrierung im Zentrum des Handelns steht!
Ein Beitrag von
Gabriele Szepanski – Wahlkreis IV / Landkreis Vogelsberg und
Michael Thiele – Wahlkreis III / Hochtaunuskreis