Verbesserung der ambulanten psychiatrischen bzw. psychothera­peutischen Versorgung in Hessen

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss möge gemeinsam mit Vitos prüfen, wie eine bessere Versorgung für Menschen mit psychiatrischem bzw. psychotherapeutischem Hilfebedarf, insbesondere von Kindern und Jugendlichen an der Schnittstelle zur Jugendhilfe sowie von Menschen mit geistiger Behinderung, realisiert werden kann.

Hierzu sollte neben den Gebietskörperschaften auch das Hessische Sozialministerium und die Kassenärztliche Vereinigung eingebunden werden.

Begründung

Obgleich die Anzahl unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter zurückgeht, ist die psychologische, psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung unverändert schlecht. Zu diesem Ergebnis kommt der „Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ in seiner Umfrage-Auswertung vom Dezember 2019. Die jungen Menschen müssten lange auf Termine warten, viele Praxen seien überfüllt und nähmen keine Patienten mehr auf, häufig seien Ärzte und Therapeuten nicht ausreichend mit Traumatherapie vertraut. Der Mangel an Fachärzten und Therapeuten verschärfe die Situation zusätzlich.

Aber nicht nur Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen im Hinblick auf Fluchtgründe und Fluchterfahrungen sind betroffen. Auch Kinder mit psychischen Erkrankungen ohne Fluchthintergrund sind unzureichend versorgt. Nach der stationären Akutversorgung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist die Jugendhilfe mangels Angeboten oftmals nicht in der Lage, den Herausforderungen und Bedarfen angemessen Rechnung zu tragen.

Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch für Erwachsene ab, die die stationäre Akutversorgung verlassen und weiterhin der Hilfe bedürfen.

Daran ändert auch die Einrichtung der 4 Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge in Hessen nichts, die im Jahre 2017 ihre Arbeit aufgenommen haben. Hier kann trotz des überaus großen Engagements aufgrund der Kapazitäten allenfalls auf eine Stabilisierung der Betroffenen hingewirkt werden, sodann müssen weitere Therapieangebote ausfindig gemacht werden.

Daneben soll die aktuelle Situation der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung in Hessen in den Fokus genommen werden. Die Versorgungssituation ist hier teilweise sehr schlecht, was auch damit zusammenhängt, dass Menschen mit geistiger Behinderung bis vor kurzem rechtlich von der psychotherapeutischen Versorgung ausgeschlossen waren. Durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Anfang 2019 ist diese diskriminierende Form des Ausschlusses beendet, Therapeuten können jetzt Therapien als Kassenleistung abrechnen. Allerdings fehlt es an Konzepten und vor allem an geschulten und zu Therapie bereiten Experten.

Um langfristig die Anzahl der psychischen Behinderungen möglichst nicht weiter eskalieren zu lassen, für die dann der LWV mit seiner Eingliederungshilfe zuständig wäre, ist eine frühzeitige und bessere Versorgung aller Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erforderlich, insbesondere aber an der Schnittstelle zur Jugendhilfe.

Gute Beispiele, wie die Arbeit der Caritas oder von FATRA e.V. in Frankfurt, können Anhaltspunkte bieten.

A2 / 2020 / XVI

Eingereicht am
24.02.2020

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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