Anfrage zur Finanzsituation-des-LWV-Hessen

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Anfrage nach § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen

Sehr geehrter Herr Präsident Kopp,
sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersende ich Ihnen eine Berichtsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Verbandversammlung des LWV Hessen gemäß § 18 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung betreffend Fragen zur Finanzsituation des LWV-Hessen nach der Entscheidung über die Liquiditätsrückführung.

A. Vorbemerkungen
In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 24.03.2025 hat Herr Beigeordneter Schütz laut Protokollnotiz dargelegt, dass die Gesamtsumme der liquiden Mittel in Höhe von 656 Mio. € sich wie folgt aufteile:

rund 170 Mio. € beim Integrationsamt,
etwa 100 Mio. € bei der Vitos GmbH,
33 Mio. € bei den Stiftungen
und 7 Mio. € als langfristige Anlage.

Damit verblieben beim Verband nur ca. 50 % der liquiden Mittel, von denen rund 240 Mio. € für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen verplant seien.

Im Nachgang zur Debatte und Entscheidung über die Rückgabe von 200 Mio. € zur Reduzierung der Verbandsumlage in den Jahren 2026 ff. ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die weiteren finanzwirtschaftlichen Perspektiven des Verbandes Fragen.

B. Anfrage nach § 18 Abs. 1 GO für die W des LWV Hessen
Wir bitten den Verwaltungsausschuss des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Weiterhin wird gebeten, gemäß § 18 Abs. 6, die Antwort des Verwaltungsausschusses an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung zu überweisen.

A – Herkunft der Mittel
Da Liquidität grundsätzlich nur aus Erträgen erwachsen kann, stellt sich die Frage, in welchen Bereichen in den vergangenen Jahren die erzielten Erträge die Aufwendungen überstiegen haben, und wer die entsprechenden Einzahlungen geleistet hat.

  1. Seit wann wurde die beschriebene originäre Liquidität sukzessive aufgebaut?
  2. Welche Buchaufwendungen wurden durch die Verbandsumlage jeweils dotiert, ohne dass entsprechende Aufwendungen getätigt wurden?
  3. Wie begründet sich die oben erläuterte Aufteilung der liquiden Mittel?
  4. Was hat dies mit ihrer Herkunft zu tun?

B – Verwendung der Mittel

  1. Inwieweit sind die sog. liquiden Mittel seinerzeit zweckgebunden zugeflossen?
  2. Wann [voraussichtlich] und in welcher Weise ist mit einem Bedarf an Liquidität für die o.g. Buchaufwendungen zu rechnen [z.B. Sanierungsaufwand bzw. Neuanschaffung]?
  3. Wie soll dieser Aufwand zu gegebener Zeit finanziert werden?
  4. Hat die vorgesehene Entlastung der Umlagepflichtigen die Form eines Kredits des LWV an seine kommunalen Träger, auch wenn weder Zinsen noch Mahnungen vorgesehen sind?

C – Rückfluss der Mittel

  1. Inwieweit bleiben die Kommunen verpflichtet, die jetzt vorgesehene Entlastung bei der Umlage im Bedarfsfall dem LWV zurückzuzahlen?
  2. Werden zur Rückzahlung die Umlagegrundlagen des Entlastungszeitpunkts oder diejenigen des Rückzahlungszeitpunkts vorgesehen?
  3. Welche Alternativen zur Deckung des entsprechenden Finanzbedarfs werden geprüft?
  4. Welche Risiken könnten bezüglich möglicher Rückerstattungsverpflichtungen des Verbandes gegenüber Dritten [z.B. Arbeitsverwaltung] außerhalb der kommunalen Familie bestehen und wie soll damit umgegangen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Thiele
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen im LWV

Anfrage an den Verwaltungsausschuss

Eingereicht am
29.09.2025

Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen