Änderungs­antrag zum Antrag A3/2017/XVI der Fraktionen SPD-, FDP, FW-Fraktion betreffend Änderung des Gesellschafter­vertrages der Vitos GmbH; § 10 Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung möge beschließen:

Der Antrag A 3/2017/XVI der Fraktionen SPD-, FDP, FW-Fraktion betreffend Änderung des Gesellschaftervertrages der Vitos GmbH; § 10 Aufsichtsrat wird die folgt neu gefasst:

Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt, eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vitos GmbH vorzubereiten und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen mit dem Ziel, die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates auf 18 Mitglieder unter Beachtung der Drittelbeteiligung festzulegen. Der Aufsichtsrat soll sich künftig zusammensetzen aus:

  1. der/dem Landesdirektor/in als Vorsitzender/Vorsitzendem, der/dem Ersten hauptamtlichen Beigeordneten als stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten,
  2. neun von der Gesellschafterversammlung zu wählenden Mitgliedern, davon sechs auf Vorschlag der Verbandsversammlung und drei auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses sowie
  3. sechs Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen, wovon mindestens vier Beschäftigte der Vitos Gesellschaften sein müssen und bis zu zwei externe Arbeitnehmervertreter/innen.

Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt, alle hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen und evtl. notwendig werdende formale Anpassungen der vertraglichen Grundlagen vorzunehmen.

Begründung

Mit der Erweiterung des Aufsichtsrats soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass in der Verbandsversammlung und im Verwaltungsausschuss inzwischen sieben Fraktionen vertreten sind. Um die Mitwirkungsmöglichkeiten im Aufsichtsgremium der wichtigsten Beteiligung des LWV Hessen zu erweitern, soll die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erhöht werden.

Dabei wird an der bisher bewährten Drittelparität festgehalten: ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der „geborenen“ Mitglieder) wird vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, ein weiteres Drittel von der Verbandsversammlung vorgeschlagen und ein Drittel von den Arbeitnehmer/innen gewählt.

Der Verwaltungsausschuss soll sich bei seiner Vorlage an die Gesellschafterversammlung dem Beschlussvorschlag orientieren, kann allerdings aus rechtlichen oder sonstigen formalen Gründen erforderliche Anpassungen vornehmen.

A3 -A- / 2017 / XVI

Eingereicht am
31.05.2017

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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