Bündelung der Heilpäda­gogischen Einrichtungen der Vitos Gesellschaften in der Vitos Kalmenhof gemeinnützige GmbH

Beschlussvorlage

  1. Der Bündelung der Heilpädagogischen Einrichtung (HPE) der Vitos Gesellschaft Herborn, Weilmünster, Haina, Riedstadt und Kurhessen in der Vitos Kalmenhof gGmbH und der Fortführung dieser Gesellschaft mit der erweiterten Aufgabenstellung Jugend- und Behindertenhilfe wird zugestimmt.
  2. Der Gesellschaft, ins ist eine angemessene Liquiditätsausstattung von der abgebenden Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

Drucksache Nr. XV/95

Eingereicht am
19.06.2015

Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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