Gründung weiterer aktiver Medizinischer Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEBs) in Hessen

Beschlussvorschlag

Der Landeswohlfahrtsverband/die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes fordert das Land Hessen auf, den Auf- und Ausbau Medizinischer Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEBs) aktiv zu fördern und zu unterstützen, um die klaffende Versorgungslücke in der qualifizierten ambulanten Betreuung von erwachsenen Menschen mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung zu schließen.

Begründung

Bereits im Juli 2015 hat der Bundesgesetzgeber durch § 119c SGB V die Voraussetzung für die Gründung von Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEBs) geschaffen. Die MZEBs dienen der qualifizierten ambulanten Betreuung, die zuvor nur minderjährigen Heranwachsenden mit Behinderung in den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) möglich war und mit Vollendung der Volljährigkeit endete. Ein reibungsloser Übergang in die normale haus- bzw. fachärztliche und auch stationäre Versorgung war und ist meist nicht möglich, sind Haus- und Fachärzte wie
auch Kliniken oftmals mit der adäquaten Behandlung der Zielgruppe überfordert. Die Gründe hierfür reichen von mangelndem Fachwissen und fehlender Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen über physikalische Barrieren, Kommunikationsprobleme bis hin zu Zeitmangel im pflegerisch-medizinischen Bereich. Eine Forcierung des Auf- und Ausbaus von MZEBs in allen Bundesländern scheint also auf der Hand zu liegen.

Dennoch ist vielerorts eine adäquate Anschlussversorgung an SPZ durch MZEBs nicht gegeben. Dies gilt gerade auch für Hessen. Hier wurden seit 2015 lediglich drei MZEBs bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragt (Klinikum Frankfurt Höchst, Frankfurt am Main; Bathildisheim e.V., Bad Arolsen; Hephata, Schwalmstadt). Einzig das MZEB im Klinikum Frankfurt Höchst ist derzeit aktiv in die ambulante Betreuung für Erwachsene mit Behinderungen eingebunden. Eine gravierende Unterversorgung von Betroffenen in allen Teilen Nord-, Mittel- und Osthessens sowie lange Wartezeiten in Südhessen sind das Ergebnis. Erschwerend kommt hinzu, dass der Zugang zur Versorgung im MZEB durch spezifische ICD-10-Diagnosekriterien und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 festgelegt wird, obwohl konkrete Diagnosen oftmals erst im MZEB erhoben werden.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden qualifizierten ambulanten medizinischen Versorgung für Erwachsene mit Behinderung durch ein multiprofessionelles pflegerisch-medizinisches Team muss vom Land Hessen forciert werden, um Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung gesellschaftliche Teilhabe zu garantieren. Diese gilt es durch politisches Handeln sicherzustellen.

A10 / 2020 / XVI

Eingereicht am
28.09.2020

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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