Umsetzung eines Modellpro­jektes zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei

Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt: Der Verwaltungsausschuss beauftragt das Integrationsamt im Benehmen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), den entsprechenden Fachgremien der Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Polizeiverbände sowie den kommunalen Vertretern die Umsetzung eines Modellprojektes zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu prüfen. Um der genannten Zielgruppe die berufliche Integration auch bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („Blaulichtorganisationen“) zu ermöglichen, sollen derzeit vorhandene Hürden und Zugangsbeschränkungen
in Kooperation mit den genannten Vertretern egalisiert werden.

Begründung

Klar wird im Nationalen Aktionsplan (NAP) 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2016 formuliert, dass „die Anstrengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt – wie es die UN-BRK in Artikel 27 fordert – weiter zu erhöhen“ sind, gerade auch, weil „aufgrund des strukturellen Wandels und der demografischen Entwicklung […] perspektivisch der Bedarf an gut ausgebildeten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steigen“ wird. Zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sollen Anreize „bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt“ geschaffen werden, heißt es weiter.

Klar ist auch, dass seit 2016 zwar – oftmals erfolgreiche – Anstrengungen unternommen wurden und werden, dass dies aber bei weitem noch nicht ausreicht. Vielfach finden sich inklusive Arbeitsplätze vornehmlich in Betrieben und Organisationen, die sich (ohnehin) der Förderung von Menschen mit Behinderung verschrieben haben. Der Einsatz von Menschen mit Behinderungen in anderen, auf den ersten Blick ungewöhnlichen Arbeitsfeldern ist jedoch noch immer oft versperrt. So auch weitgehend bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (sog. „Blaulichtorganisationen“). Kaum jemand kann sich Menschen mit Behinderungen im Dienst von Feuerwehr,
Rettungswesen oder Polizei vorstellen.

Die Integration von Menschen mit Behinderungen in diesem Segment des Arbeitslebens fällt bislang noch eher dürftig aus. Meist beschränkt sich eine Tätigkeit bei den genannten Organisationen auf nachrangige Bereiche wie Verwaltung oder innere Dienstleistungen. Ein Einsatz in Leitstelle oder Fachabteilung scheitert an den erforderlichen Qualifikationen, die nur von Menschen ohne Handicap erfüllt werden können. – Im Zeitalter des Fachkräftemangels eigentlich ein untragbarer Zustand, fähige und qualifizierbare Menschen, die lediglich eine körperliche oder geistige Einschränkung haben, hier auszusperren.

Nicht nachvollziehbar ist, warum Menschen mit Behinderungen nicht für Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen oder Sicherheitsüberprüfungen – intern wie extern – eingesetzt werden. Dies gilt gerade auch für Kommunen: Der Bereich des vorbeugenden Brandschutzes kann, wie auch die Prüfung vorhandener Feuerschutzeinrichtungen oder die Überprüfung von Elektro-Kleingeräten, von qualifizierten Menschen mit Behinderungen ausgeführt werden, gegebenenfalls auch als Assistenz für hauptamtliche Kräfte. Bestehende Zugangshemmnisse müssen hierfür durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden.

Mit gutem Beispiel voran gehen hier der Deutsche (Jugend-)Feuerwehrverband sowie der Hessische Landes-(Jugend-)Feuerwehrverband. In einem entsprechenden Positionspapier zur Einbindung von Menschen mit Behinderung in die Jugendfeuerwehr/Freiwillige Feuerwehr“ (03/2017) fordern sie eine Öffnung von Jugendfeuerwehr/Freiwilliger Feuerwehr für die genannte Zielgruppe.
Und genau hier gilt es, weiterzumachen.

Ziel sollte es sein, Menschen mit Behinderungen die berufliche Integration auch bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu ermöglichen. Inklusive Arbeitsplätze können auch an Orten entstehen, die ungewöhnlich sind. Barrieren im Denken sind meist die einzigen Hürden. Das Umdenken lohnt sich – für alle Beteiligten!

A9 / 2020 / XVI

Eingereicht am
28.09.2020

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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