Kooperationskonferenzen für die beruflichen Chancen junger Menschen nutzen

Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung (VV) bittet den Verwaltungsausschuss (VA), darauf hinzuwirken, dass im Zusammenhang mit den landesweit getroffenen Kooperationsvereinbarungen zwischen LWV und den kommunalen Trägern ein enger Austausch und eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Jugendberufshilfe des örtlichen Jugendhilfeträgers stattfinden kann. Die Themen Ausbildung und Arbeit für junge behinderte Menschen oder von Behinderung bedrohten jungen Menschen sollte Bestandteil der Kooperationskonferenzen werden.

Begründung

Die Jugendberufshilfe ist nach § 13 laut SGB VIII eine Aufgabe der Jugendhilfe. Durch die Zusammenarbeit auf den Kooperationskonferenzen kann mit Blick auf Inklusion auch für Jugendliche mit Behinderung eine verbesserte berufliche Eingliederung erreicht werden. Viele Kommunen haben Netzwerke mit den vielfältigen örtlichen Arbeitsmarkt- und Ausbildungsakteuren aufgebaut.

A2 / 2023 / XVII

Eingereicht am
03.02.2023

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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