Zugang zum Arbeitsmarkt forcieren durch andere Leistungserbringer

Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung (VV) fordert den Verwaltungsausschuss (VA) auf, dass der LWV verstärkt für eine verbesserte Integration von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sorgt. Dafür sollen zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten aufgebaut werden, die individuell an den jeweiligen Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen ansetzen. Als erster Schritt ist die Gewinnung von zusätzlichen Leistungserbringern als „andere Leistungsanbieter“ gemäß § 60 SGB IX zu forcieren, die u.a. in den Bereichen „Eingangsbereich“, „Berufsbildungsbereich“ sowie im Ausbildungs- und Arbeitsbereich zusätzliche innovative Angebote für den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickeln sollen. Dafür sollen auch Träger von Werkstätten als andere Anbieter gewonnen werden. Daneben soll auch der Ausbau des „ambulanten Berufsbildungsbereichs“ forciert werden.

Der Verwaltungsausschuss (VA) wird gebeten, auf die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Hessen zuzugehen, um im 2. Halbjahr 2023 eine Fachtagung für interessierte Leistungserbringer auszurichten

  • auf dem sich anerkannte Leistungsanbieter mit ihren Konzepten und Erfolgen vorstellen,
  • die Voraussetzung für die Anerkennung als „andere Leistungsanbieter“ durch eine fachkundige Stelle (§ 176 Abs. 1 SGB III) aufgezeigt wird und
  • mögliche Formen der Unterstützung der Träger bei der Anerkennung diskutiert und vereinbart werden.

Es wird angeregt, dass für interessierte Träger nach der Veranstaltung durch den LWV ein Gesprächskreis angeboten und moderiert wird. Dieser soll die Träger unterstützen, ein genehmigungsfähiges Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) zu entwickeln.

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, die dafür notwendigen Mittel für diesen Prozess bereit zu stellen.

Begründung

Das Bundesteilhabegesetz hat die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen erweitert und weist auf notwendige individuelle, personenzentrierte Ausrichtung des Hilfebedarfs hin. Die Unterstützungsangebote müssen auf den Einzelfall ausgerichtet werden und sich stärker am „allgemeinen Arbeitsmarkt“ orientieren. Durch den verstärkt eintretenden Fachkräftemangel und den demographischen Wandel ist die Aufnahmebereitschaft der Arbeitgeber gewachsen.

Eltern von inklusiv beschulten Schülern wünschen sich Alternativen zum klassischen Weg in die Werkstatt für behinderte Menschen; hier sind aktuell noch nicht genügend Alternativangebote vorhanden.

Da die Bundesagentur für Arbeit (BA) in den meisten Fällen für den „Eingangsbereich“ und den „Berufsbildungsbereich“ zuständig ist, ist eine enge Absprache mit der BA notwendig.

Aktuell gibt es bundesweit nur 104 „andere Leistungsanbieter“, davon in Hessen zwei.
Quelle: HLT Abschlussbericht über die Finanzuntersuchung und die modellhafte Erprobung (BTHG).

Positives Beispiel zur Realisierung der Angebote eines anderen Leistungsanbieters nach § 60 SGB IX ist der Leistungserbringer inklusivo Wolfenbüttel gGmbH. Diesem ist es gelungen rund 60 % der Absolventen des Eingangs- und Berufsbildungsbereiches im Arbeitsbereich auf dem ersten Arbeitsmarkt mit dem Budget für Arbeit und Ausbildung unterzubringen. Diese positiven Erfahrungen aus Niedersachsen zeigen, dass dieser Ansatz sicherlich auch in Hessen erfolgreich sein kann.

A3 / 2023 / XVII

Eingereicht am
03.02.2023

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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