Kurzbeitrag zur Fachtagung – Budget für Arbeit vom 23. April 2015 24. April 201526. März 2023 Wir alle hier wissen, dass Arbeit für uns mehr ist als der Lohn, den wir erhalten – die Tätigkeit – die wir als solche durchführen. Ein Großteil unserer Anerkennung, unserer Selbstdefinition führen wir auf die Art der Tätigkeit, die wir ausführen, ganz wesentlich zurück. Wir alle hier wissen, dass Arbeit für uns mehr ist als der Lohn, den wir erhalten – die Tätigkeit – die wir als solche durchführen. Ein Großteil unserer Anerkennung, unserer Selbstdefinition führen wir auf die Art der Tätigkeit, die wir ausführen, ganz wesentlich zurück. Für eine inklusiv organisierte Gesellschaft zählt die Heranführung von Menschen mit Behinderung hin zum ersten Arbeitsmarkt zu einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen, der wir uns zu stellen haben. Also nicht nur, was und wie wir arbeiten ist entscheidend, sondern auch wo wir tätig sind. In den vergangenen Jahren hat das Integrationsamt versucht, sich mit verschiedenen Instrumenten wie HePAS etc. den Herausforderungen zu stellen. Nun wollen wir uns mit neuen Instrumenten auseinandersetzen. Vor dem Hintergrund von Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention ist der allgemeine Arbeitsmarkt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt weiter zu entwickeln, so dass eben auch Menschen mit Behinderungen die für ihre Teilhabe individuell erforderliche Unterstützung erfahren. Die Grüne Fraktion im Landeswohlfahrtsverband sowie ihr Koalitionspartner von der CDU machten im letzten Jahr eine Informationsreise nach Schweden, nach Göteborg, um sich über das schwedische Modell zu informieren. Das, was wir dort vorfanden, war im Wesentlichen dadurch geprägt, dass ein weitaus größerer Teil von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig ist und dies mit einem dauerhaften Lohnkostenzuschuss als Nachteilsausgleich realisiert wird. Damit mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit erhalten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten, sind arbeitsmarktpolitische Instrumente wie beispielsweise ein dauerhafter Lohnkostenzuschuss im Sinne eines Nachteilsausgleiches bereit zu stellen, die eine dauerhafte Beschäftigung ermöglichen. Es gibt hierzu bereits Erfahrungen aus Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, die uns dabei helfen, die Frage zu beantworten, ob ein Budget für Arbeit etwas bringen kann. Das Budget für Arbeit in diesen Bundesländern ist vor allem als Alternative zur Werkstattunterbringung gedacht, d. h. nur für einen begrenzten Personenkreis. Aber wir wissen, dass diese Trennung auch Probleme macht. Dies sollte durchaus auch Gegenstand der heutigen Diskussion sein, um hier Lösungsansätze aufzuzeigen. Gleichzeitig müssen erforderliche flankierende Unterstützungsmaßnahmen in Form von „Arbeitsassistenz“, individuell und bedarfsgerecht erforderlich, angeboten werden. Der viel beschriebene personenzentrierte Ansatz, welchen wir versuchen seit Jahren umzusetzen und im Bereich des Wohnens und des Lebensmittelpunktes eine immer größere Bedeutung gewonnen hat, ist hier auch mit entsprechender Konsequenz auf den Bereich Arbeit und Beschäftigung zu übertragen. Auch das persönliche Budget nach § 17 SGB XI ist für die Teilhabe am Arbeitsleben voll umfänglich nutzbar zu machen. Dies schließt Leistungen der Budgetberatung und Assistenz ein. Budgetfähig sollen u. a. alle bisherigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend § 33 SGB XI sowie Leistungen an den Arbeitgeber nach § 34 SGB XI sein. Dies stellt einen Rechtsanspruch auf Leistung zur Teilhabe an beruflicher Bildung und einen Arbeitsplatz unabhängig von dem Umfang des Unterstützungsbedarfes sicher. Insbesondere für Menschen mit Behinderung, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, muss dieser Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden, jedoch muss auch eine Rückkehr in die WfbM – wenn notwendig – in einem zukünftigen Teilhabegesetz unter entsprechenden Rahmenbedingungen garantiert werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass mit einem solchen Übergang für Menschen mit Behinderung keine sozialrechtlichen Nachteile entstehen. Um hier einen gangbaren Weg für die Zukunft in Hessen zu entwickeln, haben wir diese Tagung geplant und hoffen auf gute Ergebnisse im Sinne der Umsetzung besserer Rahmenbedingungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Wir freuen uns, dass Sie heute hier sind und sich mit uns gemeinsam über dieses große Thema beraten wollen und freuen uns auf viele interessante Vorträge und Ideen. Michael ThieleFraktionsvorsitzender