Grüne: Mehr Teilhabe durch Große Koalition in der Sackgasse! – Reformschritte werden auch in Hessen verzögert

Die Grüne Fraktion im Landeswohlfahrts­verband kritisiert die Bundesregierung wegen der geplanten Entkopplung von kommunaler Entlastung um 5 Mrd. Euro und der Einführung eines Bundesteilhabe­gesetzes. „Damit wird ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen extrem verzögert“, sagt der Fraktionsvorsitzender Michael Thiele.

Nachdem im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigt war, dass eine geplante Entlastung der kommunalen Finanzen um 5 Mrd. Euro durch die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes erreicht werden soll, erschien eine Stärkung der Rechte behinderter Menschen in greifbarer Nähe. Da nunmehr aber die große Koalition beabsichtigt, die kommunale Entlastung auf anderem Wege zu erreichen, sind die Hoffnungen dahin. Behindertenverbände haben daher sehr kritisch auf die Ankündigung reagiert. Zu Recht wird befürchtet, dass eine Einigung auf ein neues Teilhabegesetz ohne finanzielle Grundlagen deutlich schwieriger werden wird.

„Die Reform der Eingliederungshilfe ist damit in einer Sackgasse“, kritisiert Michael Thiele und verweist auf die Verpflichtung zur Umsetzung der UN Konvention zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen. „Wir brauchen unbedingt Gesetze, die nicht mehr auf dem alten Fürsorgeprinzip aufbauen, sondern die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellen“, so Thiele.  Das würde auch die Arbeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen stärken, der seit vielen Jahren um mehr Inklusion bemüht ist, aber immer wieder an Grenzen der gesetzlichen Machbarkeit und vor allem der Finanzierung stößt.

Wie der aktuelle Haushalt des Landeswohlfahrtsverbands zeigt, muss mit mehr Menschen gerechnet werden, die auf Eingliederungsleistungen in Hessen angewiesen sind. Dabei spielt eine Rolle, dass die Zahl der Menschen mit geistiger Behinderung, die über 60 Jahre alt sind, sich in den nächsten 20 Jahren – zum Glück – vervierfachen wird, die Zahl der jungen Menschen mit geistiger Behinderung, die Zahl der Menschen, die im Laufe ihres Lebens schwer erkranken und anschließend behindert werden, und die Zahl der Suchterkrankungen und psychischen Behinderungen stark zunehmen. Wenn wir für diese Menschen mehr Teilhabe erreichen wollen, bedeutet dies auch dafür die notwendigen finanziellen Mittel bereit zu stellen.

Gespannt sein darf man darauf, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nunmehr den vielen Verbänden erklärt, was deren Mitwirkung in dem im letzten Jahr gestarteten Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Inhalte eines Bundesteilhabegesetzes gebracht hat. Während sich CDU und SPD in Pressemitteilungen über die neuen Wege zur kommunalen Entlastung feieren, fehlt bislang eine Antwort des SPD- geführten Bundesministeriums, wie es nun in Sachen Teilhabegesetz weiter gehen soll. „Wir halten die Verbesserung der Finanzausstattung der strukturell benachteiligten Kommunen für unbedingt erforderlich, sehen allerdings das Ziel einer Verbesserung der Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen als mindestens ebenso wichtig an“, argumentiert der grüne Fraktionsvorsitzende Thiele.

Hintergrund

„Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode darauf verständigt, die Leistungen an Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Dabei soll die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft werden. Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderungen wird so geregelt, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht. Diesen Auftrag beabsichtigt die Bundesregierung mit einem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes in dieser Legislaturperiode wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Mrd. Euro pro Jahr beitragen.“ Auszug aus der Homepage der Bundesregierung: Bundesteilhabegesetz

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht neben einigen Maßnahmen in den kommenden Jahren eine finanzielle Entlastung der Kommunen ab 2018 um 5 Mrd. Euro jährlich vor, die zeitlich im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Bundesteilhabegesetz) erfolgen sollte.

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