Verbandsver­sammlung verabschiedet den Antrag „Wohnen lernen“

In der Sitzung der Verbandsversammlung am 2. Juli 2014 haben die Abgeordneten einstimmig einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Wohnen lernen“ verabschiedet.

In der Sitzung der Verbandsversammlung am 2. Juli 2014 haben die Abgeordneten einstimmig einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Wohnen lernen“ verabschiedet

Wohnen ist etwas, was wir allgemein als Grundrecht ansehen, und dabei meinen wir immer selbstbestimmt wohnen. Für Nichtbehinderte eine Selbstverständlichkeit, für Behinderte leider noch in vielen Bereichen nicht.

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns, inklusive Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Dem hat der LWV auch mit der Verabschiedung seines Leitbildes Inklusion im letzten Jahr Rechnung getragen. Dort wird explizit auf die Förderung des Wohnens eingegangen.

Hessen ist mit einer im Bundesvergleich hohen Ambulantisierungsquote sicherlich weit vorn in Bezug auf die Förderung selbstbestimmten Wohnens. Und das Projekt PerSEH wird  hier auch noch einen weiteren Schritt nach vorn bringen.

Auf der anderen Seite kann man in dem „Benchmarking der überörtlichen Träger der Sozialhilfe“ lesen, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen gestiegen ist, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung, die beim Wohnen auf Betreuung angewiesen ist, steigt.

Die Problematik Wohnen ist daher eine ständig fordernde.

Die politisch Verantwortlichen müssen hierauf Antworten finden. Die Antwort kann aus unserer Sicht nicht sein, neue stationäre Plätze zu schaffen, sondern Antwort ist, wie können wir für jeden Menschen mit Behinderung die adäquate und möglichst eine ambulante Wohnmöglichkeit finden.

Dies soll mit dem von den Grünen ausgearbeiteten Antrag vorangetrieben werden.

Wie ein Bericht des Verwaltungsausschusses des LWV zeigt, gibt es bereits Anstrengungen, das Wohnen zu fördern. Dennoch halten wir weitere Maßnahmen für weiterhin erforderlich, denn der Bericht zeigt auch, dass die bisherigen Anstrengungen unsystematisch sind, dass es bislang zu sehr den Leistungserbringern überlassen ist, wie weit sie sich dem Thema öffnen.

Ziel unseres Antrages ist es, das „Wohnen lernen“, die Förderung des Wohnens außerhalb von Einrichtungen zu institutionalisieren und allen Einrichtungsträgern verpflichtend zu machen. Dazu sind auch unserer Sicht diese genannten Instrumentarien zielführend, nämlich

die Leistungserbringer sollen in ihren Konzeptionen die Förderung des Übergangs in ambulant betreute Wohnmöglichkeiten beschreiben und als Angebot vorhalten

in den Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen soll die Vorbereitung und Begleitung des Übergangs in ambulant betreute Wohnmöglichkeiten beschreiben werden

und bei der Bedarfsermittlung soll in den Einzelfällen soll der Übergang in eine ambulant betreute Wohnmöglichkeit als kurz-, mittel- oder langfristiges Ziel der Eingliederungshilfe beschrieben werden und das „Wohnen lernen“ gezielt umgesetzt werden.

Wir wollen in Bezug auf Wohnen kurz gesagt bei aller Anerkennung der bisherigen allgemein formulierten Ziele eine größere Verbindlichkeit erreichen.

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