Ambulant­isierung – Inklusion wird Realität

Erstmals liegt die Ambulantisierungs­quote des LWV Hessen bei über 50 Prozent. Im Juni 2013 erhielten 50,1 Prozent aller Personen, für die der LWV Kostenträger ist, die Wohnleistung in ambulanter Form.

Erstmals liegt die Ambulantisierungsquote des LWV Hessen bei über 50 Prozent. Im Juni 2013 erhielten 50,1 Prozent aller Personen, für die der LWV Kostenträger ist, die Wohnleistung in ambulanter Form. Mit diesem hervorragenden Ergebnis, dessen Erreichbarkeit zu Beginn des 21. Jahrhunderts als sehr ehrgeizig und ambitioniert angesehen wurde, liegt der LWV Hessen beim bundesweiten Benchmarking im oberen Bereich. Auch wird deutlich, dass der LWV Hessen in dieser und der letzten Legislaturperiode den Inklusionsgedanken und den Grundsatz „ambulant vor stationär“ effektiv umsetzt, indem er behinderten Menschen nicht nur die erforderliche Betreuung in Wohnheimen zukommen lässt, sondern eben auch und vorrangig im Rahmen des Betreuten Wohnens z.B. in den eigenen 4 Wänden, in Wohngemeinschaften oder als Begleitetes Wohnen von Menschen mit Behinderungen in Familien (BWF). Letzteres kommt insbesondere für jene Leistungsberechtigte in Betracht, die zwar keine stationäre Maßnahme  benötigen, aber eine andere Form des Betreuten Wohnens noch nicht nutzen können.

Die ausgezeichnete Ambulantisierungsquote ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass der LWV im Bereich Wohnen Hilfen aus einer Hand erbringen kann. Die Zuständigkeit auch für Annexleistungen, wie hauswirtschaftliche Unterstützungen oder Freizeitbegleitungen, ermöglicht hierbei eine bessere Steuerung. Auch die gute Zusammenarbeit mit Leistungserbringern fördert deren Interesse an Ambulantisierung. Ein Dank gilt schließlich den MitarbeiterInnen im Verband, die den Grundsatz „ambulant vor stationär“ beherzigen. Trotz der Knappheit von geeignetem und finanzierbarem Wohnraum gehe ich daher davon aus, dass diese inklusive Wohnform weiterhin erfolgreich ausgebaut werden kann. Damit aber eine bestmögliche Lebensqualität erreicht werden kann, ist es nicht nur eine Aufgabe der im Bereich der Eingliederungshilfe professionell oder ehrenamtlich Tätigen, sondern eine Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte Inklusion zu ermöglichen.

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