Digitalisierungsstrategie des LWV 9. September 202028. November 2023 Beschlussvorschlag Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt, die bestehenden Konzepte zur Digitalisierung, die auch im Rahmen des Projektes GSTH forciert werden, gebündelt vorzustellen, eine Fortschreibung der Projekte anzustreben und den LWV auch künftig digital gesamtheitlich weiterzuentwickeln. Dabei sollen auch die Erfahrungen aus der Corona-Zeit aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Begründung Die fortschreitende Digitalisierung unserer Gesellschaft schafft Fakten, die sich auch auf das Verständnis des Arbeitslebens und auf die allgemeine Lebensrealität auswirken. Um diese Veränderungen produktiv, positiv und chancenorientiert in die Arbeit des LWV zu integrieren, soll der VA die weitere Digitalisierungsstrategie des LWV darstellen und fortentwickeln. Die Verbandsversammlung hat mit der Digitalisierung der Gremienarbeit bereits positive und wertvolle Erfahrungen gesammelt, daher ist es ausdrücklicher Wille dass die Digitalisierung des LWV zügig voranschreitet. Der LWV betreibt aktuell mehr als 180 Projekte im DV-Bereich und ist ein Vorreiter der digitalen Verwaltung. ANLEI beispielsweise ist eine führende Anwendung, die auch außerhalb von Hessen eingesetzt wird. Auch künftig sollen im Sinne der Menschen mit Behinderung alle Möglichkeiten zur modernen, flexiblen und effektiven Arbeit genutzt werden und dabei neue Wege gegangen werden. Um einen Überblick zu erhalten und die Erfahrungen auch an anderen Stellen nutzen zu können, scheint eine gebündelte Präsentation der vielfältigen Projekte sinnvoll. Dabei könnten unter anderem folgende Aspekte beleuchtet werden: Digitale Arbeit ist wichtige Arbeit Eine Digitalisierungsstrategie hat eine hohe Priorität, denn die technische Entwicklung schreitet stetig voran. Um hier mit der Entwicklung Schritt halten zu können, müssen dem stetig Projekt personelle und finanzielle Unterstützung gewährt werden. Hier wurden beispielsweise mit der personellen Verstärkung des Fachbereichs Datenverarbeitung im Haushalt 2020 entsprechende Ressourcen zugewiesen. Digitale Arbeit ist flexible Arbeit Im Zug der Digitalisierungsstrategie wurden und werden die Arbeitsplätze und das Umfeld an die realen Bedürfnisse von Arbeitgebern angepasst. So erhöht sich auch die Attraktivität des LWVs als Arbeitgeber. Dazu gehört unter anderem: Telearbeitsplätze für die Belegschaft Stärker und unkomplizierterer Einsatz von mobilen Endgeräten Mögliche Auswirkungen auf Raumbedarfe Vermehrter Einsatz von Telefon- und Videokonferenzen Digitale Arbeit ist umweltschonende Arbeit Durch digitale Medien im Arbeitsumfeld wird der Ressourcenverbrauch drastisch eingeschränkt. Beispiele für die Auswirkungen sind Reduzierung des Einsatzes von Papier Digitalisierungsstrategie für Akten und Effizienzgewinne z.B. bei der Hauspost Durch den Ersatz von Dienstreisen durch Videokonferenzen werden Sachmittel eingespart Digitale Arbeit ist herausfordernde Arbeit Unstrittig ist, dass durch die erhöhte Verfügbarkeit eine stärkere Beanspruchung von Arbeitnehmern entstehen kann. Daher muss die Einführung von neuen Medien, mobilen Geräten und digitalen Arbeitsweisen so geschehen, dass die Belastung von Mitarbeitern nicht steigt. Der LWV ist ein Arbeitgeber, dem das Wohl seiner Mitarbeiter und die Weiterbildung außerordentlich wichtig ist. Insofern könnte der LWV auch in diesem Themenbereich Impulsgeber werden. Digitale Arbeit hilft Menschen mit Behinderung und Leistungserbringern Die Digitalisierung bewirkt insbesondere einen Wandel in der Kommunikation zwischen Menschen, aber auch zwischen Behörden und Menschen. Bis 2022 sollen durch das Onlinezugangsgesetz alle Angebote der öffentlichen Verwaltung digital zugänglich sein. Dies dient dem Ziel der bürgerorientierten Verwaltung. Diesen Wandel kann der LWV nutzen, um die Kontaktmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, aber auch für Leistungserbringer, zu vereinfachen. Insbesondere die Zentrierung auf Personen des BTHG öffnet hier Türen, die Chancen für Digitalisierungen sind. Digitale Arbeit muss vernetzt, offen und sicher sein Der Erfolg der Digitalisierung ist maßgeblich von Vernetzung und offenen Standards getrieben. Besonders erfolgreich sind Systeme, deren Schnittstellen offenliegen und die allen Entwicklern und Nutzern gleichermaßen offenstehen. Insbesondere ist ein einfacher und unproblematischer Datenaustausch mit anderen Verwaltungseinheiten und Behörden, mit den Leistungserbringern und Leistungsempfängern zu gewährleisten. Dabei ist auf die besondere Sensibilität der vom LWV verarbeiteten Gesundheitsdaten zu achten. Zu diesem Themenkomplex gehören beispielsweise folgende Fragen: Welche Herausforderungen ergeben sich bei der Einführung der E-Akte? Welche offenen, maschinenlesbaren Standards nutzt der LWV und scheint eine Beteiligung an der Weiterentwicklung geboten? Ist ein verstärkter Austausch mit dem Land, den Kommunen und den Leistungserbringern notwendig, um eine Nutzung dieser offenen Standards und eine Interoperabilität zu gewährleisten? Wo nutzt oder beteiligt sich der LWV an Open Source Projekten? Welche – nicht personenbezogenen und nicht schützenswerten – beim LWV erfassten Daten können nach Open Data Standards in offenen und strukturierten Formaten und unter freien Lizenzen veröffentlich werden? Download A6 / 2020 / XVI Eingereicht am14.09.2020 Eingereicht vonSPD-, FDP-, FW-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen