Dr. Karsten McGovern – zwischen den Stühlen: Das Bundesteil­habegesetz

Artikel aus der Ausgabe LWVkonkret 03.16 

Mit dem Referentenentwurf des BTHG, mit dem die Eingliederungshilfe aus der „Armenhilfe“ rausgeholt und durch ein eigenes Leistungsrecht geregelt werden soll, hat sich das BMAS derzeit vor allem zwischen alle Stühle gesetzt:

Während der Gesetzestitel die „Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ ankündigt, kritisieren Behindertenverbände, dass es mehr um Kostenbegrenzung ginge, die Anforderungen der UN-BRK nicht erfüllt würden und der vorherige Beteiligungsprozess wohl eine Farce gewesen sei.

Für die Kommunen ist der Entwurf – statt einer ursprünglichen Vollentlastung – mit einer prognostizierten Mehrausgabe von 154 Mio. Euro allein im Jahr 2019 verbunden. Die im Folgejahr in Aussicht gestellten finanziellen Verbesserungen z.B. durch bessere Steuerung in Höhe von 100 Mio. € muten schon wegen der geraden Zahl eher als reine Spekulation an.

Gerade die Hoffnung auf bessere Steuerung und finanzielle Entlastung lässt aber bei den Gewerkschaften die Alarmglocken schrillen. Verdi warnt, dass dies nicht zu Lasten des Dienstleistungspersonals gehen dürfe. Und auch die Wohlfahrtspflege wird fragen, ob Kostenvorteile nicht doch vor allem durch Preiswettbewerb unter den Trägern generiert werden sollen.

Für den LWV bietet der Entwurf vor allem eine Bestätigung des eingeschlagenen Kurses der Personenzentrierung, schafft mehr Klarheit bei der Zuständigkeit zur Bedarfsfeststellung durch die Leistungsträger, ermuntert zur Auflage des Budgets für Arbeit und bringt eine befristete Finanzierung einer unabhängigen Beratung. Da der große Wurf aber ausblieb, ist eine kritische Begleitung der Revision gefragt.

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