Förderung von inklusivem Freiwilligen­dienst in Hessen

Beschlussvorschlag

Der Landeswohlfahrtsverband begrüßt, dass künftig verstärkt Menschen mit Behinderungen der Einsatz in der Freiwilligenarbeit (FSJ, BFD, FÖJ) in hessischen Einsatzstellen ermöglicht wird. Dazu wird der Verwaltungsausschuss gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) zu prüfen, wie dieses Ziel erreicht werden kann und welche Hinderungsgründe es geben könnte.

Begründung

Neben den vielfältigen Ausprägungen des informellen bürgerschaftlichen ehrenamtlichen Engagements bestehen in der Bundesrepublik mehrere Formate für ein institutionalisiertes freiwilliges Engagement. Dabei handelt es sich zum einen um den Jugendfreiwilligendienst, der im Zuschnitt eines Sozialen Jahres oder eines Ökologischen Jahres geleistet werden kann. Das Freiwillige Soziale Jahr umfasst als Unterform auch einen Freiwilligendienst im Bereich Kultur und/oder Schule. Zum anderen wurde im Frühjahr des Jahres 2011 – in Reaktion auf die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht und damit einhergehend auch des Zivildienstes – das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) geschaffen.

Die Angebote im Rahmen der JugendfreiwilIigendienste (FSJ/FÖJ) sollen jungen Menschen bis zum Alter von 27 Jahren über den Zeitraum von regelhaft 12 Monaten die Möglichkeit eines gesellschaftlichen Engagements bieten, welches zugleich eine Orientierung für die Berufswegeplanung bieten kann. Damit sind die Jugendfreiwilligendienste zugleich Bildungsdienste mit dem Ziel, die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Neben der pädagogischen Begleitung und individuellen Betreuung ist der Besuch von mindestens 25 Seminartagen obligatorisch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen wichtige soziale und personale Kompetenzen erwerben, welche perspektivisch auch als Schlüsselqualifikationen am Arbeitsmarkt gefragt sind. Auf diese Weise leisten Freiwillige nicht nur einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, sondern profitieren auch in ihrer persönlichen Weiterentwicklung von diesem Format.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist als ein Angebot an Menschen jeden Alters konzipiert, die sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten, sei es im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich gleichermaßen wie im Bereich des Sports, der Integration sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz.

Alle Formate des Freiwilligendienstes sind grundsätzlich für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Eine Erhebung der Schwerbehinderteneigenschaft findet bei Eintritt in die Freiwilligenarbeit nicht statt und nicht jede Schwerbehinderung geht automatisch mit einem Unterstützungsbedarf im Rahmen der Freiwilligenarbeit einher.

Problematisch ist, dass Assistenzleistungen oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen, die Menschen mit Behinderungen zur Teilnahme am Freiwilligendienst benötigen, nicht in den Finanzierungsrahmen der Freiwilligendienste vorgesehen sind. Dieser Umstand wirkt sich im Ergebnis als eine Zugangsbarriere aus, so dass Menschen mit Behinderungen von einer Teilnahme am Freiwilligendienst faktisch ausgeschlossen werden, damit ihrem Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe nicht entsprochen wird und die Freiwilligendienste somit nicht als inklusive Formate des bürgerschaftlichen Engagements angesehen werden können.

Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die sich im Rahmen des FSJ, BFD und FÖJ ehrenamtlich engagieren, ist vergleichsweise gering. Auf Bundesebene gibt es hierzu keine Kennzahlen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die nicht regelhaft in den Programmen angelegte Finanzierung von individuellen Unterstützungsleistungen, sei es in Form einer Assistenz oder anderweitiger Unterstützungsleistungen, als relevantes, wenn auch nicht alleiniges, Zugangshemmnis, auswirkt.

Diese Zugangshemmnisse sollten durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden.

Ziel sollte es sein, dass insbesondere jungen Menschen mit Handicap nach ihrer Schulzeit zur Entwicklung ihrer persönlichen Reife ebenso wie zur Berufsorientierung ein gleichberechtigter Zugang zu Freiwilligendiensten ermöglicht wird.

A17 / 2019 / XVI

Eingereicht am
14.09.2019

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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