Gedenkstätte Hadamar als Gesamteinheit erhalten

Beschlussvorschlag

In den Anstalten der Vorgängerorganisationen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessens wurden in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 gezielt mehr als 20.000 Kranke und Menschen mit Behinderungen ermordet. Die Tötungsanstalt Hadamar mit 15.000 Opfern ragt darunter heraus.

Der Landeswohlfahrtsverband steht in der Pflicht, den Opfern ein würdiges Andenken zu bewahren. Er ist dafür verantwortlich, eine angemessene Erinnerungskultur an den entsprechenden Orten zu pflegen. Die Verbandsversammlung hat am 28.9.2016 im Antrag XV/115 beschlossen, das Gedenken an die NS-Euthanasieopfer wachzuhalten und die Gedenkarbeit an den Standorten der ehemals betroffenen Einrichtungen (heute Vitos-Einrichtungen) zu unterstützen. Der vorliegende Antrag dient der Konkretisierung dieser Anstrengungen.

Angesichts dieser Vorbemerkung möge die Verbandsversammlung beschließen:

Die Neukonzeption der Gedenkstätte Hadamar beinhaltet ein pädagogisches und gestalterisches Gesamtkonzept für die Gedenkstätte, den Anstaltshof und den Anstaltsfriedhof. Zur dauerhaften Absicherung der Gedenkstätte wird der VA beauftragt, das Gebäude einschließlich Anstaltshof in das Eigentum des LWV Hessen zu übernehmen. Der VA wird weiter beauftragt, gemeinsam mit der Leitung der Gedenkstätte Hadamar und der Vitos GmbH sicherzustellen, dass die Gedenkstätte Hadamar und der sogenannte Anstaltsfriedhof in Zukunft aus einer Hand gepflegt werden können. Perspektivisch soll geklärt werden, ob eine Übernahme der anerkannten Kriegsgräberstätte (1964 zur Gedenklandschaft umgestaltet) und die dazugehörigen Wege in das Eigentum des LWV zur Umsetzung der Neukonzeption erforderlich ist oder diese wesentlich erleichtern würde.

Begründung

Die Gedenkstätte Hadamar erinnert an die Ermordung von fast 15.000 Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus, denen körperliche, geistige oder psychische Erkrankungen zugeschrieben wurden. Als einer der zentralen Punkte der Erinnerung an die Verbrechen zur Zeit des Nationalsozialismus hat die Gedenkstätte sowohl landesweite als auch internationale Bedeutung. Der Landeswohlfahrtsverband hat hier eine besondere Verantwortung, die er durch die geplante Erweiterung der Ausstellungsflächen und die damit einhergehende Neukonzeption der Ausstellung bereits vorbildlich erfüllt.

Geschichtlich bilden Ensemble aus Gedenkstätten-Gebäude, Anstaltshof und Anstaltsfriedhof eine Einheit. Daher soll geklärt werden welche Flächen explizit zu diesem Areal gehören. Aus diesem Grunde muss perspektivisch sichergestellt werden, dass die Flächen aus einer Hand betrieben und unterhalten werden können. Dies ist auch bei der weiteren – durch die Neukonzeption und Erweiterung der Ausstellung ohnehin notwendigen – Bemessung des Personalbedarfs zu berücksichtigen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

A1 / 2019 / XVI

Eingereicht am
11.02.2019

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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