Prüfantrag zum Aufbau eines Programms für selbstständiges und technikunter­stütztes Wohnen im Quartier

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ein Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum für selbstständiges und technikunterstütztes Wohnen im Quartier (SeWo – Hessen) aufgelegt werden kann. Das Programm soll sich orientieren am SeWo-Programm des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Bei der Prüfung soll insbesondere die Einbindung in den Sozialraum unter Berücksichtigung individueller Technikunterstützung bedacht werden. Auch ist ein originärer Mitteleinsatz des Landes Hessen sowie ein Mitteleinsatz aus der Ausgleichsabgabe für erwerbsfähige schwerbehinderte Personen in der Prüfung zu berücksichtigen.

Entsprechend § 5 HAG/SGB IX ist die notwendige Zusammenarbeit mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zu berücksichtigen. Das Programm soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben.

Begründung

Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt, der Verbandsversammlung möglichst eine Förderrichtlinie zur Umsetzung vorzulegen.

Das Programm umfasst folgende Module:

  • Schaffung von weiteren Wohn-, Hausgemeinschafts- oder Einzelwohnprojekten für Menschen mit Behinderungen und ambulantem Betreuungsbedarf im Rahmen von Intensiv Ambulanten Wohnkonzepten.
  • Die Wohn-/Hausgemeinschafts- und Einzelwohnprojekte legen einen fachlichen Schwerpunkt auf eine besondere Einbindung in das Wohnquartier. Quartierskonzepte können auch dazu dienen, andere als professionelle Hilfestrukturen zu erschließen und somit zu Einsparungen bei den Leistungen zum Ambulant Betreuten Wohnen beizutragen.
  • Die Wohn-/Hausgemeinschafts- und Einzelwohnprojekte sind mit einer sinnvollen technischen Ausstattung und möglicher Schnittstelle für individuell erforderliche Hilfsmittel (Ambient/Active Assisted Living) zur Unterstützung des selbständigen Lebens zu versehen.
  • Das Programm soll musterhaft aufzeigen, ob Wohnprojekte in der geforderten Qualität wirtschaftlich nachhaltig zu bauen und zu betreiben sind oder ob zukünftig anderweitige Förderungen ermöglicht werden müssen. Die lokale Wohnungswirtschaft soll dauerhaft animiert werden, den benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
  • Nach Abschluss des Programms stehen Erfahrungen und Empfehlungen für vergleichbare Vorhaben zur Verfügung.

Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum SGB IX vom 13. September 2018 wurde im § 2 dem überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe die sachliche Zuständigkeit für die Leistungen der Eingliederungshilfe übertragen. Da der LWV in den zurückliegenden Jahrzehnten das spezifische Know-how für die Eingliederungshilfe erworben hat, muss er auch die Strukturverantwortung wahrnehmen, um eine bedarfsgerechte Eingliederungshilfe leisten zu können.
In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau ambulanter Wohnformen für Menschen mit Behinderungen erfolgreich vorangetrieben.

Im Vordergrund standen dabei Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkung in der Lage waren oder in diese versetzt werden konnten, in ambulant betreuten Formen eigenständig zu leben. Dadurch konnten viele der betroffenen Personen eine selbstbestimmte Wohnform finden und aus dem elterlichen Wohnumfeld oder stationären Wohneinrichtungen umziehen in eigene Wohnungen.

Um insbesondere auch Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf das Recht auf selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen und Leben zu ermöglichen, gibt es einen zunehmenden Bedarf an intensiv betreuten ambulanten Wohnformen, idealerweise im inklusiven Kontext mit Menschen mit und ohne Behinderung „unter einem Dach“.

Weil diese Gebäude aber erhebliche Zusatzausstattung erfordern, gestaltet sich eine Realisierung für Wohnungsbaugesellschaften oder Träger von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung nicht zuletzt unter dem Gebot der Richtlinien der Kosten der Unterkunft für Empfänger von Grundsicherungsleistungen äußerst schwierig.

Das Förderprogramm soll gezielt zum Ausbau dieser Plätze in Hessen beitragen.

Andere Träger der Eingliederungshilfe bundesweit – so etwa der Landschaftsverband Westfalen-Lippe – haben mit ähnlichen Programmen gute Erfahrungen gemacht und diese aktuell neu aufgelegt.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

A9 / 2019 / XVI

Eingereicht am
18.02.2019

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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