Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute sind wir wie all die Jahre zuvor wieder hier zusammengekommen, um den Haushalt des Landeswohlfahrtsverband Hessen für das laufende Jahr zu verabschieden.
Aber ich glaube, um zu verstehen, was wir hier wirklich tun, müssen wir uns darüber im Klaren werden, über was wir heute tatsächlich entscheiden.
Dem Anschein nach geht es heute „nur“ um die Verabschiedung des Haushaltes des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, aber meine Damen und Herren, aus unserer Sicht geht es heute nicht nur um den Haushalt für das Jahr 2026, sondern um die Zukunft der Eingliederungshilfe, die Zukunft der Personenzentrierung, und somit auch um die Zukunft der Umsetzung des BTHG in Hessen.
Es scheint so als stünde der Haushalt im Mittelpunkt der Debatte, doch eigentlich geht es um etwas viel Grundsätzlicheres.
Mit der Verabschiedung des BTHG hat uns der Gesetzgeber vor große Herausforderung gestellt. Das BTHG hatte nicht nur zum Ziel, personenzentrierte, individuelle Hilfen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen, sondern auch, ihnen, eingebunden in den kommunalen Sozialraum, entsprechend ihren Möglichkeiten ein Leben so eigenständig wie möglich zu ermöglichen.
So, wie der LWV in den vergangenen Jahren die Umsetzung des BTHG angegangen ist, sind wir zu einem Vorbild für das gesamte Bundesgebiet geworden.
Die Kostensteigerungen, die in allen Bundesländern festzustellen sind, lassen erkennen, dass neben den üblichen ansteigenden Kosten für die Erbringung der Leistungen sowie dem Anstieg der Anzahl der Leistungsempfängerinnen, im erheblichen Umfang auch die Bedarfe und somit Leistungsumfänge für die betroffenen Menschen selbst angestiegen sind.
Ursächlich sind die Gründe, genau da, wo die Väter und Mütter des Gesetzes ihren Schwerpunkt legten, nämlich in der Ermittlung und Gewährung des individuellen Hilfebedarfes, also der personenzentrierten Hilfen.
Wenn wir uns die Entwicklung der durchschnittlichen Kosten der Hilfen für Menschen mit Behinderung in Hessen in den letzten Jahren ansehen, so wird deutlich, dass eine konsequente personenzentrierte Förderung, nicht nur zu mehr Glück und Zufriedenheit bei den Betroffenen selbst führt, sondern auch zu wirtschaftlicherem Handeln.
Mit der Umsetzung des BTHG können wir feststellen – und dies zum ersten Mal in der Geschichte – dass wir nun wissen, wie hoch die tatsächlichen Bedarfe der Menschen sind.
Der größte Webfehler des BTHG war und ist es, mit der Verabschiedung des Gesetzes in Aussicht zu stellen, dass diese Reform der Hilfen für Menschen mit Behinderung zu Einsparungen führen würde.
Eine Reformrendite von 3% wurde in Aussicht gestellt, der Gesetzgeber unterließ es jedoch, diejenigen, die für die finanzielle Umsetzung Verantwortung tragen, finanziell so auszustatten, dass der gesetzliche Auftrag – individuelle passgenaue Hilfen personenzentriert zur Verfügung zu stellen, erfüllt werden kann. Die Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte ist hier in diesem Parlament doch ein allgemeiner Konsens.
Selbstverständlich ist es eine zwingende Notwendigkeit, wenn einem die Kosten davonlaufen, Einsparungen an Organisation, an Struktur und an personellen Aufwendungen durchzuführen.
Unsere Sparvorschläge die wir vortrugen als wir noch in der Mitverantwortung waren, machten deutlich, dass dabei nur mittel und langfristig größere Effekte entstehen können. Und wenn wir uns ehrlich machen, scheint es mehr eine Sisyphusarbeit zu sein, als dass das Problem der Kostensteigerungen mit einem Wurf gelöst werden kann.
Die Art und Weise wie die Herausforderungen in den vergangenen Monaten angegangen wurden, ist aus unserer Sicht als äußerst unglücklich zu bezeichnen.
Die Arbeit, die in der Verwaltung, in den Fachbereichen geleistet wurde, ist eben kein Bürokratiemonster. So wird nicht nur die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit vorheriger Verwaltungsspitzen, sondern auch die Qualität der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen diskreditiert.
Damit ist ein Schaden am Image des LWV nach außen entstanden und in dessen Folge eine schlechte Stimmung und Unzufriedenheit bei der Mitarbeiterschaft.
Wer die vielen Jahre des schwierigen Verhältnisses des LWV zu den Landesregierungen und der kommunalen Familie kennt, weiß, wie mühselig es war, ein positives Image über die Jahrzehnte zu entwickeln und aufzubauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns den Haushalt selbst an, so ist von den großangekündigten Konsolidierungsversprechen der Koalition wenig übriggeblieben:
Wenn wir uns die strategischen Ziele ansehen, so erfolgt ein Wechsel von präzisen Zahlen und Vorgaben – besonders im Bereich der Eingliederungshilfe – hin zu unpräzisen Begriffen wie Entlassungsmanagement, Aussteuerung, Plausibilitätsprüfung und Verschlankung der Abläufe.
Und: 18,2 Millionen Euro Entlastung „Zukunftssicherungsbetrag“ sind doch nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Und die Art und Weise, wie gegenüber den Leistungserbringern, den Trägern der Maßnahmen wie Liga, private Anbieter und den Betroffenen selbst aufgetreten wurde, lässt uns natürlich fragen, was mit dem Zukunftssicherungsbeitrag gemeint ist und wem er zugute kommen soll.
Und die Prüfungen nach § 128 SGB IX der Maßnahmen vor Ort, stellen doch einen Bruch der vertrauensvollen Zusammenarbeit der vergangenen Jahrzehnte dar!
So werden diejenigen, die die Arbeit vor Ort verrichten, allein gelassen. Es gibt keine Hilfe bei der Lösung des Fachkräfteproblems oder bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages, sondern es wird Angst erzeugt. Angst, die Aufgaben nicht richtig erledigen zu können, Angst die gesetzliche Vorgaben nicht einzuhalten und damit letztlich auch den eigenen Arbeitsplatz zu gefährden.
Mit den Prüfungen werden Erkenntnisse gewonnen, die möglicherweise am Ende dazu führen, dass vereinbarte Leistungen, welche der Mensch mit Behinderung erhalten soll – also der Rechtsanspruch – nicht umgesetzt wird.
Welches Ziel wird also verfolgt? Fordert der LWV das Geld für die nicht erbrachte Leistung zurück, sind die Betroffenen oder die gesetzlichen Betreuer aufgefordert, gegenüber dem LWV zu klagen? Sie von der Koalition wissen es nicht und in jedem Fall wird das Ergebnis nicht nur abzuwarten, sondern mit erheblichen Konsequenzen behaftet sein. Ob dieses zu einer besseren Zusammenarbeit und Kooperation führt, da haben wir dann doch große Zweifel.
So bleibt am Ende die Frage, wessen Zukunftssicherung soll hier erfolgen: die des LWV oder die der Träger der Maßnahmen oder die Zukunft der Personenzentrierung.
Unser Eindruck ist, es geht vor allem und im Wesentlichen um die finanzielle Zukunftssicherung des LWV und der Träger der Verbandsumlage, es geht also ums Geld, und nicht um die Weiterentwicklung oder gar die Zukunftssicherung der Eingliederungshilfe.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, mittlerweile haben Sie doch hervorragende Rahmenbedingungen um die Unterfinanzierung der Eingliederungshilfe zu beenden.
Sie regieren nicht nur im Bund sondern auch im Land und jetzt auch noch im Landeswohlfahrtsverband mit einer großen Mehrheit einer schwarz-roten Koalition – da müsste es doch ein Leichtes sein, die beschriebenen Notwendigkeiten in intelligenten und zielgerichteten Handlungen und Gesetzen aus der Welt zu schaffen!
Doch das, was wir bislang sehen können, scheint uns eher ein verzweifelter Versuch zu sein, an den Symptomen herum zu doktern, statt für eine Lösung im Sinne der Personenzentrierung zu agieren!
Setzen Sie Ihren politischen Einfluss ein, für eine bessere Finanzierung der Eingliederungshilfe durch Bund und Land zu sorgen und sorgen Sie dafür , dass der LWV von der Finanzierung der systemwidrigen Leistungen befreit wird!
Für uns ist die Entwicklung, die der LWV jetzt nimmt eine negative Entwicklung. Wir befürchten, dass die Personenzentrierung und deren Weiterentwicklung gefährdet ist, ja auf dem Spiel steht. Dies ist bereits deutlich in diesem im Haushalt zu sehen.
Wir werden deshalb dem vorgelegten Haushalt nicht zustimmen.
Zum Schluss möchten wir uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die kompetente Unterstützung bei den Beratungen bedanken.
Bettina Schreiber
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende