Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai
Der Europäische Protesttag am 5. Mai macht auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aufmerksam. Damit ist alljährlich die Erkenntnis verbunden, woran es in unserer Gesellschaft immer noch krankt, wie wenig Gleichstellung tatsächlich passiert ist und wo immer noch Diskriminierung im Alltag stattfindet.
In Deutschland haben rund 13 Prozent, also mehr als zehn Millionen Menschen, eine staatlich anerkannte Behinderung. Teilhabe bedeutet: Alle Menschen sollen gleich berechtigt am gesellschaftlichen Leben – Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit – teilhaben können. Teilhabe bedeutet weit mehr als nur eine gute Versorgung: Eine Wahl zu haben, eigene Entscheidungen treffen zu können und so das eigene Leben nach eigenem Ermessen zu gestalten.
Ein Blick auf die Situation in Hessen zeigt, dass die Eingliederungshilfe in Hessen vor erheblichen finanziellen, strukturellen und politischen Herausforderungen steht. Die individuelle Bedarfsermittlung sichert Selbstbestimmung, schützt vor Pauschalisierung, verhindert, dass Menschen mit Behinderungen in standardisierte Hilfeschablonen gedrängt werden. Mit der Umsetzung des BTHG können wir feststellen – und dies zum ersten Mal in der Geschichte -, wie hoch die tatsächlichen Bedarfe der Menschen mit Behinderungen sind. Die individuelle Bedarfsermittlung ist daher weder verhandelbar noch verzichtbar – sie ist Grundlage des BTHG und Voraussetzung für echte Teilhabe!
Der Konflikt bei der Umsetzung des BTHG war von Anfang an vorprogrammiert und bereitete den Weg um die aktuelle Debatte um weitreichende Kürzungen in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe: Denn einerseits sollte die Umsetzung des BTHG dafür sorgen, dass Unterstützungsleistungen bedarfsgerechter und personenzentriert bereitgestellt werden, andererseits sollte es Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe entgegenwirken.
Machen wir uns ehrlich: Das Problem der Kostensteigerungen kann nicht mit einem Wurf gelöst werden!
Und das ist die Wirklichkeit: Die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen sind noch immer nicht ausreichend anerkannt.
Die Grüne Fraktion im Landeswohlfahrtsverband macht sich dafür stark, dass die Finanzierung der Behindertenhilfe auf sichere Grundlagen gestellt werden muss. Wir sind sicher, dass es darüber hinaus viele Möglichkeiten gibt, Verwaltungsvorgänge zu verschlanken und Doppelläufigkeiten abzubauen.
Unsere zentrale politische Aufgabe ist weiterhin, die Personenzentrierung als solche zu erhalten – Dafür machen wir uns stark!
Ein Beitrag von Heike Gumpricht und Michael Thiele