Haushaltsrede – Haushalt 2015

Alle Jahre wieder im März treffen wir uns, um den Haushalt des Landeswohlfahrts­verbandes in der Verbands­versammlung zu verabschieden.

Grundlage für den Haushaltsentwurf 2015 ist der solide Verlauf – das solide Zahlenwerk – des Haushaltes 2014 sowie die Eckwertebeschlüsse aus dem Vorjahr für 2015. Die Dramaturgie ist mittlerweile gut eingeübt und selten gibt es große Überraschungen. Doch schaut man hinter die Kulissen und tiefer hinein in die Zahlen, in die Benchmarks, wird eine aktive, eine gestaltende Politik deutlich. Die Aufwendungen im Haushalt steigen auf ungeahnte 1,785 Milliarden Euro. Im Wesentlichen ist der Anstieg wie all die Jahre verursacht durch die gestiegenen Kosten im Bereich der Sozialhilfe von 1,405 Milliarden auf 1,470 Milliarden, einem Netto-Anstieg nach Abzug der Erträge von 57,7 Millionen Euro. Die Verbandsumlage steigt um 74,8 Millionen und die FAG-Zuweisungen – um 4,3 Millionen. Der Hebesatz der Verbandsumlage sinkt bei gestiegener Wirtschaftskraft in Hessen und somit einer veränderten Umlagegrundlage in Hessen – von 13,305 Prozent auf 13,180 Prozent. Die Ursache für das Ansteigen der Aufwendungen in der Sozialhilfe liegt wie in den vergangenen Jahren im Wesentlichen wiederum im Anstieg der Fallzahlen.

Ausgesprochen erfreulich ist festzustellen, dass der Refinanzierungsanteil der Sozialhilfeleistung aus Erträgen – insbesondere aus EU-Renten – kontinuierlich weiter ansteigt auf mittlerweile 50 Millionen Euro. D. h. fast 10 Prozent der Hilfeempfänger sind mittlerweile EU-berentet, d. h. 6.351 EU-Rentner. In diesem Jahr steigen die Fallzahlen in der Summe um 1.392 Fälle auf nunmehr 69.204 Fälle. Hinter diesen Zahlen verbergen sich 56.500 Leistungsberechtigte. D. h. wir bewegen uns möglicherweise hin auf einen leicht fallenden Kurvenverlauf zu den Vorjahren. In den Vorjahren waren das 2014 – 1.560 Fälle und 2013 – 1.518. Ob in der Kontinuität der Vorjahre das leichte Absinken ein Ausdruck von Trend ist, bleibt noch unbestimmt und wird sich in den nächsten Jahren beobachten lassen.

Betrachten wir den Bereich der Personalbewirtschaftung, so betreiben wir weiterhin konsequent eine Politik der möglichst sparsamen Stellenbewirtschaftung. Die Politik der Stellenverlagerung eingesparter Planstellen aus den Querschnittsbereichen in die Leistungsbereiche wird fortgesetzt. So konnte ein Anstieg der Planstellen in den vergangenen Jahren weitestgehend vermieden bzw. sogar Personal abgebaut werden. Ihr Antrag zur Einrichtung zweier Planstellen läuft dem zuwider. In diesem Jahr nun haben wir 34 Planstellen vorgesehen, welche zusätzlich für den Aufbau und die Umsetzung von PerSEH am Ende des Jahres 2015 eingerichtet werden sollten. Es wurde ein Sperrvermerk eingerichtet. So steht die Einrichtung bzw. Besetzung der Stellen unter dem Vorbehalt, dass die kommunale Familie dieser Vorgehensweise zustimmt bzw. weitere Schritte in der Umsetzung von PerSEH im Lande Hessen gemeinsam getragen werden. Dass der Prozess der zunehmenden Personenzentrierung bzw. personenbezogenen Leistungserbringung fortzusetzen ist, wird deutlich in den Benchmarks der Aufwendungen im Sozialhilfebereich. Im Bereich der Eingliederungshilfe im Bundesvergleich wird deutlich, dass Hessen weiter seine Führungsstellung ausbaut. Mit nunmehr geplanten 53,2 Prozent Ambulantisierungsquote sind wir einer der führenden im Bundesvergleich, insbesondere bezogen auf die Flächenstaaten. Der überproportionale Anstieg der Fallzahlen bei Personen mit seelischer Behinderung und Abhängigkeitserkrankung sind die Hauptursache (2/3) für den Anstieg der Gesamtfallzahlen. Verursacht wird dies durch häusliche Problemstellungen, die sich verändernden Familienstrukturen, die frühen Ablösungsprozesse aus der Herkunftsfamilie sowie die gestiegene Lebenserwartung und die demografische Entwicklung. Aber mehr als 75 Prozent der Personen, die mittlerweile ins System neu hineinkommen, erhalten ambulante und nicht stationäre Unterstützungsformen. Dieser Hilfeansatz führt nicht nur zu einer erhöhten Effizienz und zu einer günstigen Kostenstruktur, sondern auch zu einem Mehr an Selbstbestimmung, zu größerer Selbstverwirklichung, zu einem höheren Nutzen durch die Wahlmöglichkeiten insgesamt, zu einer größeren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, höherer Lebensqualität, Normalität, größerer Transparenz und Mitsteuerungsfähigkeit. Unser Hilfeansatz und die Verlagerung zum Betreuten Wohnen haben zum Ergebnis, dass unter Abzug der Tarif- und Entgeltsteigerungen, der Schaffung vergleichbarer Größen, die durchschnittlichen Fallzahlkosten kontinuierlich gesunken sind. Im dargestellten Berichtszeitraum von 7 Jahren sind die Vergütungstarife um über 10 Prozent gestiegen und die Kosten nur um 4,4 Prozent. Also ist von einem Effizienzgewinn von über 5 Prozent auszugehen. Wer hätte das vor 7 Jahren gedacht? Auch das Persönliche Budget mausert sich mittlerweile zu einer ernstzunehmenden Alternative. Mit nunmehr 556 geplanten Fällen und einer Steigerung von 111 nimmt diese Hilfeform Fahrt auf.

Zu den Unwägbarkeiten der nächsten Jahre gehört die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Auch hier war bis vor kurzem noch nicht ausgemacht, ob als Leitmotiv eher die Entlastung der kommunalen Finanzhaushalte als die fachlich sinnvolle länger dauernde Reform der Eingliederungshilfe mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes beabsichtigt ist. Zwar ist nachvollziehbar, dass die kommunalen Haushalte schnelle Entlastung brauchen, aber mit der Schaffung eines neuen Bundesteilhabegesetzes sollte mehr die Perspektive der Hilfeformen für die Betroffenen selbst im Vordergrund stehen. Die historische Chance liegt nun weniger in Form der schnellen Entlastung, sondern in der fachlich fundierten Reform der Entwicklung eines Leistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung. Nun scheint gar nichts mehr zu kommen, es wird ausgehen wie das Hornberger Schießen. Als ganz besonders erfreulich ist die Entwicklung verschiedenster Initiativen seitens des Integrationsamtes zu vermelden. Neue Handlungsansätze führen hin zu besseren Chancen für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. So ist die Initiative „Inklusion“ gut angelaufen mit mittlerweile 352 Leistungsbewilligungen. HePAS kann mittlerweile stolz verzeichnen, dass 310 Leistungsempfänger einen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden haben. Es ist so zu beobachten, dass immer mehr regionale Netzwerke entstehen, die Aktivitäten und Initiativen zur Schaffung regionaler Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen entwickeln. Es ist erkennbar, dass hier neue Wege beschritten werden. Besonders wäre für die Zukunft zu hoffen, dass man hier mutig weiter voranschreitet, ganz besonders bei der Verstetigung des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderung und bei dem möglicherweise zukünftigen Einsatz von Eingliederungshilfemitteln zum Verbleib von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Hierzu planen wir eine Fachtagung zum Budget für Arbeit in Hessen für Menschen mit Behinderungen in diesem Jahr durchzuführen.

Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, welche in der Haushaltsberatung uns mit Rat und Tat bei jeder Frage zur Seite gestanden haben, recht herzlich zu danken. Es ist letztlich festzuhalten, dass der Haushalt 2015 in der Kontinuität eines erfolgreichen politischen Gestaltungswillens dieser schwarz-grünen Koalition steht, den politischen Gestaltungswillen zu mehr Humanität, mehr Effizienz und mehr Wirksamkeit nunmehr im 10. Jahr zum Ausdruck bringt. Dies ist in den vielen Haushaltsberatungen deutlich geworden. Wir danken dem Landesdirektor und dem ersten Beigeordneten und bitten um Ihre Zustimmung!

Michael Thiele
Fraktionsvorsitzender

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