Konsequenzen aus der Studie „Geschichte des Kalmenhof-Krankenhauses “sowie der „Untersuchung Gräberfeld“

Änderungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2018

Beschlussvorschlag

Mit der von den Herren Christoph Schneider und Dr. Harald Jenner im Juni 2018 vorgelegten Studie zur Geschichte des Kalmenhof-Krankenhauses, wie auch der Untersuchung zur Lage der Gräberfelder im erweiterten Gelände um das ehemalige Krankenhaus, wurde der wissenschaftliche Nachweis erbracht, dass das Kalmenhof-Krankenhaus als Ganzes ein Ort von NS-Euthanasie-Verbrechen und somit ein authentischer Tatort ist.

Weiterhin wurde nachgewiesen, dass die bisher als Gräberfeld ausgewiesene Fläche im Bereich des Gedenkrondells nur als Teilbereich der in der NS-Zeit angelegten Gräberfelder gelten kann.

Die vorgelegte Studie bietet eine eindrucksvolle Bestandsaufnahme der geschichtlichen Vorkommnisse bis in die jüngste Vergangenheit.

Die Verbandsversammlung möge beschließen:

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist sich der hohen Verantwortung bewusst, die aus seinem historischen Erbe als Rechtsnachfolger der Vorgängerinstitutionen erwächst. Er bedauert die Gräueltaten der Vorgängerinstitutionen und wird weiterhin alles unternehmen, um die Geschichte der nationalsozialistischen Morde weiter aufzuklären und sich für ein ehrenvolles und würdiges Gedenken der Opfer einsetzen.

Der LWV bedankt sich bei den beiden Wissenschaftlern für das Gutachten, das als Grundlage für die weitere Aufarbeitung dient und eine Reihe von lange ungeklärten Fragen bearbeitet hat.

Ebenfalls gilt der Dank dem Runden Tisch zum Kalmenhof für die bisherige Arbeit und die dort erarbeiteten Vorschläge.

Der LWV schließt sich dem Vorschlag des Runden Tisches zum Kalmenhof an, dass die Stadt Idstein mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Kontakt aufnimmt, damit die endgültige Klärung der Lage und Gräber untersucht werden kann.
Nach dieser Klärung beteiligt sich der LWV an der Erarbeitung eines Konzeptes für ein dauerhaftes würdiges Gedenken und der Ehrung der Opfer auf dem Gelände der Grablage.

Der LWV begrüßt die Ankündigung einer öffentlichen Veranstaltung, in der die Wissenschaftler das Gutachten einer breiten Öffentlichkeit präsentieren und die Diskussion über das Kalmenhof-Gremium hinaus geführt kann.

Der LWV wirbt dafür, dass sich der Runde Tisch zum Kalmenhof weiterhin trifft und über weitere Fragen, insbesondere über die zukünftige Nutzung des Krankenhaus-Gebäudes, berät.

Er setzt sich dafür ein, dass bei einer zukünftigen Nutzung des – im Eigentum der Vitos Rheingau stehenden – ehemaligen Krankenhauses die Geschichte und Bedeutung des Gebäudes angemessen berücksichtigt werden.

Begründung

Der Landeswohlfahrtsverband wird auch zukünftig seiner historischen Verpflichtung gerecht und setzt sich auch weiterhin dafür ein, an allen Tatorten aufzuzeigen, welche Verbrechen dort passiert sind.

Mit dem von Vitos in Auftrag gegebenen Gutachten sind eine Reihe von Fragen zum Krankenhaus und dem anliegenden Gräberfeld geklärt, gleichzeitig aber auch neue Fragestellungen aufgeworfen worden.

Der Runde Tisch zum Kalmenhof macht Vorschläge, wie mit den Ergebnissen des Gutachtens umgegangen werden soll. Dies betrifft insbesondere die Flächen des jetzigen Gedenkortes, die im direkten Eigentum des LWV sind, sowie die des ehemaligen Krankenhauses, das Eigentum von Vitos Rheingau ist und von Flächen, die im Eigentum von Vitos Teilhabe sind und auch Flächen, die sich inzwischen durch Verkauf in Privateigentum befinden.

Da das Gräberfeld weitaus größer ist, als bisher angenommen, müssen weitere Experten hinzugezogen werden, um die Frage des Umfangs und der konkreten Lage zu klären. Am Schluss dieser Diskussion soll ein Konzept für ein würdiges Ehren und Gedenken der Toten stehen.

Das Krankenhaus und das umliegende Gelände befinden sich im Eigentum von Vitos-Rheingau, Vitos Teilhabe und privaten Eigentümern. Aus Sicht der Verbandsversammlung hat sich eine künftige Nutzung an der Tatsache zu orientieren, dass es sich hier um Euthanasie-Standorte und um Tatorte handelt.

Der LWV spricht sich dafür aus, dass die Kommission sich weiterhin berät, da das Gutachten eine Reihe von weiteren Fragen aufgeworfen hat, die beraten und geklärt werden sollten, z.B. die Frage, wer die 300 Kinder sind, die während der Euthanasie auf dem regulären Idsteiner Friedhof beerdigt wurden und wer die ca. 50 Kinder waren, die auf dem jüdischen Friedhof beerdigt wurden.

A10 -A- / 2018 / XVI

Eingereicht am
07.03.2019

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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