Änderungs­antrag zum Antrag der CDU-Fraktion „Haushaltsziele 2020“

Beschlussvorschlag

Der Antrag erhält folgende Fassung:

  1. Die Verbandsversammlung begrüßt die in der Vorstudie erarbeiteten Steuerungsziele (s. Bericht zur Voruntersuchung, M35/2018/XVI) und erwartet eine Umsetzung innerhalb des Projektes Gesamtsteuerung Teilhabe (GSTH).
  2. Der LWV Hessen wird auch weiterhin seiner Verantwortung gegenüber den ihn tragenden Landkreisen und kreisfreien Städten gerecht und wird effektiv und effizient mit den Haushaltsmitteln umgehen, damit die finanzielle Belastung für die Kreise und kreisfreien Städte möglichst gering gehalten wird.
  3. Behinderte Menschen erhalten mit der Umsetzung des BTHG die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen, personenzentriert und passgenau.
  4. Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt, im Rahmen des Projektes GSTH zu prüfen, ob und ggfs. wie nach Umsetzung des Stufenplans ein konkretes Haushaltsziel benannt werden kann. Er greift dabei auch auf die Ergebnisse der bundesweiten Ergebnisse der begleitenden Studien und der Finanzevaluation zum BTHG zurück.
  5. Anregungen der Fraktionen können im projektbegleitenden Beirat eingebracht werden.

Begründung

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes hat der Gesetzgeber eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die insgesamt die Aufwendungen in der Eingliederungshilfe steigen lassen: von der Ausweitung von Leistungen, über die Erhöhung der Einkommensgrenzen bei Eigenbeiträgen der leistungsberechtigten Personen bis hin zum höheren Verwaltungsaufwand für die vorgeschriebenen aufwändigen Verfahren. Gleichzeitig wurde die Erwartung formuliert, dass durch verbesserte Steuerungsmöglichkeiten kostendämpfende Effekte zu erzielen seien. Der Bundesgesetzgeber
hat darüber hinaus festgelegt, dass in mehreren Projekten evaluiert werden soll, ob die getroffenen Annahmen überhaupt zutreffen.

In Hessen ist vorgesehen, zunächst Übergangsverträge für die Landesrahmenverträge abzuschließen und völlig neue Rahmenverträge erst mit Wirkung zum 1.1.2022. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass insbesondere die bisherigen stationären Einrichtungen einen erheblichen Umstellungsaufwand hinsichtlich der Trennung der Fachleistungen und der unterhaltssichernden Leistungen sowie der Einführung des Nettoprinzips haben werden. Der LWV Hessen hat sich vor einiger Zeit bereits auf den Weg gemacht, in dem Projekt Gesamtsteuerung Teilhabe (GSTH) sowohl die Umsetzung des BTHG als auch die Organisationsuntersuchung zur Neugestaltung des bisherigen Dezernats 200 und die Implementierung eines umfassenden Controlling-Systems miteinander zu verbinden. Es ist daher sinnvoll, sich mit allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen im Projekt GSTH weiter zu beschäftigen.

Der LWV hat mit seiner bundesweit vorbildlichen Ambulantisierungsquote bereits in der Vergangenheit erhebliche Steuerungserfolge erzielt und wird dies konsequent fortführen. Neuen Aufgaben durch das BTHG, neuen Rechten der leistungsberechtigten Personen und steigenden Fallzahlen, stehen erhöhte Steuerungsmöglichkeiten gegenüber, beispielsweise die individuelle Gesamtplanung in Verantwortung des Leistungsträgers. Gegenwärtig ist noch nicht absehbar, wie sich dies finanziell auswirken wird. Der Annahme des Bundes in der Begründung zum BTHG, dass erhebliche Steuerungsgewinne zu realisieren seien, stehen die Länder und die Träger der Eingliederungshilfe eher skeptisch gegenüber. Bislang ist auch kein örtlicher Träger bekannt, der sich beim Thema BTHG ein konkretes Haushaltsziel gesetzt hat. Vielmehr haben fast alle Kreise und kreisfeien Städte mehr Mittel und Personal eingeplant.

Gemeinsames Anliegen von Landkreisen, Städten und LWV ist es derzeit, den Übergang sorgfältig zu gestalten. Ziel ist, dass die Menschen ab 01.01.2020 ihre gesetzlichen Leistungen in mindestens gleicher Qualität erhalten. Die Umstellung auf das neue Gesamtplanverfahren im Zuge des Stufenplans ist erst in 3 Gebietskörperschaften erfolgt, drei weitere stehen unmittelbar vor dem Start. Es gibt noch nicht hinreichend Erfahrungen mit neuem System, als dass sich hieraus bereits konkrete Haushaltsziele ableiten ließen.

A2 -A- / 2019 / XVI

Eingereicht am
07.03.2019

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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