Tag des Gedenkens an die Opfer des National­sozialismus

Trauer

Der Tag erinnert an die Befreiung des nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz vor 77 Jahren, in dem mehr als eine Million Menschen ermordet wurden. 

Die Vereinten Nationen erklärten den 27. Januar im Jahr 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts. Die nationalsozialistischen Krankenmorde gehörten über viele Jahre zu den vergessenen Massenverbrechen des NS-Regimes. Der breiten Öffentlichkeit wurden sie erst in den 80er Jahren bekannt.

So waren es Gießener Studenten, die 1983 eine erste Ausstellung in den Kellerräumen der ehemaligen Tötungsanstalt Hadamar organisierten.

Wie war dies möglich? Wie konnten weitgehend im Verborgenen über 200.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Deutschland ermordet werden? Dies gelang mit Hilfe einer einer äußerst perfiden Ablauforganisation die zentral in Berlin in der Zentraldienststelle T4 im Tiergartenstraße 4 organisiert wurde. Nach 1945 wurde dies auch als „T4-Aktion“ bezeichnet. In einer ersten Phase der so genannten systematischen Euthanasie, wurden 1941 in Hadamar annähernd 10.000 Menschen vergast und ihre Leichen im Krematorium verbrannt. Der gesamte Ablauf der Tötung war hier perfekt organisiert.

Menschen mit Behinderungen wurden innerhalb kürzester Zeit zwischen verschiedenen Anstalten verlegt, so dass für die Angehörigen nicht mehr nachvollziehbar war, wo sich ihr Kind gerade befand. Bis sie dann am Ende nach Hadamar kamen. Dort wurden sie standesamtlich registriert und es wurde eine fiktive Todesursache festgelegt. Anschließend wurde und sie unter ärztlicher Aufsicht in die Gaskammer gebracht, wo sie qualvoll zu Tode kamen. Das eigens dafür eingerichtete Standesamt teilte den Angehörigen den Tod mit und bot Ihnen sogar an, eine Urne mit der Asche des Toten abzugeben.

Nach Protesten aus Teilen der Bevölkerung, wurde 1941 die Form der systematischen Euthanasie, die später als „T4-Aktion“ bezeichnet wurde, beendet und die „Euthanasie“-Mordanstalten mit ihren Gaskammern geschlossen. Darauf folgte die Phase der so genannten wilden Euthanasie. In deren Folge wurden nicht nur in Hadamar weitere 5000 Menschen ermordet, sondern die so genannten Zwischenanstalten Herborn, Weilmünster, Eltville und Idstein wurden ebenfalls zu Tötungsanstalten.

In ihnen wurden abertausende Menschen dem Hungertod überlassen, oder mit starken Medikamenten zu Tode gespritzt. Dies geschah weitestgehend unbemerkt innerhalb der am Rande der Gemeinwesen gelegenen großen Anstalten. Sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit da die meisten der ermordeten Patientinnen und Patienten von weit außerhalb kamen. Die juristische Aufarbeitung nach dem Krieg ging nur sehr schleppend voran, unter anderem auch weil die Justiz noch unterwandert war von ehemaligen nationalsozialistischen Funktionsträgern.

So kam es, dass erst die 68er Generation sich mit der historischen und auch moralischen Aufarbeitung dieser Verbrechen an der Menschlichkeit beschäftigte. Es waren diese Menschen, die Bündnis 90/Die Grünen gründeten und somit 1981 Einzug ins Parlament beim Landeswohlfahrtsverband hielten. Dieser Prozess der Aufarbeitung innerhalb des LWV hatte somit einen Anwalt gefunden. Es waren die Grünen im LWV, die maßgeblich den Prozess der Aufarbeitung bis heute mit beförderten. Der Ausbau und die Weiterentwicklung der Gedenkstättenarbeit in Hadamar sowie der ehemaligen Zwischenanstalten ist uns ein wichtiges politisches Anliegen. Das Gedenken innerhalb des LWV Hessen für alle Mitarbeiter und politisch Verantwortlichen ist auch zukünftig von großer Bedeutung. Mit dem Beginn des Ausbaus der Gedenkstätte Hadamar, mit einem Bauvolumen von über 21 Millionen innerhalb der nächsten Jahre, hoffen wir, zukunftsweisende Konzepte für eine moderne Erinnerungskultur für die nächsten Generationen anbieten und entwickeln zu können.

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