Unsere Zukunfts­schulen

Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt:

Mit dem Schulentwicklungsplan (SEP), der bis 2021 turnusgemäß fortgeschrieben werden soll, besteht ein Planungsinstrument, dessen Fokus auf dem räumlich-organisatorischen Bereich liegt. Zur langfristigen Bewältigung der im Antrag genannten Herausforderungen beauftragt die Verbandsversammlung den Verwaltungsausschuss mit der Erarbeitung eines Konzepts „Unsere Zukunftsschulen“. In diesem Konzept sollen die inhaltlich-pädagogischen Aspekte in den Blick genommen werden, die nicht Bestandteil des SEP sind und sein können, aber unmittelbare Auswirkungen auf den SEP und die räumliche Ausstattung der Schulen haben. Dabei sollen die nachfolgenden Punkte berücksichtigt werden:

  • Konzept für „Unsere Zukunftsschulen“ entwickeln: Status definieren und strategische Ausrichtung entwickeln
  • Interdisziplinäre Frühberatungsstellen sowie Beratungs- und Förderzentren stärken
  • Schulkommission zur Anhörung nutzen
  • Schulbauplanungen auf lange Sicht darstellen
  • Möglichkeiten von Schulcampus in den Blick nehmen / Öffnung in Richtung der Regelschulen und Regelschülerinnen und Regelschüler
  • Chancen der Digitalisierung nutzen
  • Schulische Angebote für die Oberstufe prüfen
  • Übergang zwischen Schule, Beruf und Studium stärken
  • Grundlagen für Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz schaffen


Der Landeswohlfahrtsverband Hessen unterhält als Schulträger Liegenschaften in ganz Hessen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, damit Schülerinnen und Schüler für sie optimale Lernbedingungen vorfinden. Für die Kinder und Jugendlichen sind unsere Förderschulen und angeschlossenen Internate oft ein noch stärkerer Bezugspunkt als Regelschulen – sie sind Lern- und Lebensumfeld.

Die sich permanent verändernde Schülerschaft, der gesellschaftliche Wandel, die fortschreitende Inklusion, die Anforderungen an die Lehrerschaft, die Wünsche der Eltern und vor allem der einzelnen Schülerinnen und Schüler stellen uns als Schulträger vor neue Herausforderungen. Unser Ziel muss es dabei sein, den „Lebensraum Lernumfeld“ bestmöglich im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu gestalten und die Voraussetzungen für die individuell beste Bildung zu schaffen. Dazu gehören Schulgebäude und die technische Ausstattung.

Der LWV Hessen will ein innovativer, inklusiver Schulträger sein, der den Kindern ein (bauliches) Umfeld schafft, in dem sie das beste Lernumfeld vorfinden. Gleichzeitig sollen mit der Überarbeitung der gesamten Lerninfrastruktur finanziell verantwortlich die Lernräume der nächsten Jahrzehnte gestaltet werden. Frei werdende Flächen und Liegenschaften sollen sinnvoll für alternative Nutzungen entwickelt werden.

In diesen Prozess sollen sich neben den Fachleuten von Liegenschafts- und Bauverwaltung insbesondere das pädagogische Personal und die Eltern sowie die lokalen Akteure einbringen, um zu gewährleisten, dass wir modern am Selbstverständnis und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sind. Frei werdende Mittel könnten wir so im Sinne der Kinder direkt in den Schulbau reinvestieren.

Zu diesem Zweck sollen folgende Felder erarbeitet werden:

Konzept für „Unsere Zukunftsschulen“ entwickeln: Status definieren und strategische Ausrichtung entwickeln

Der aktuelle, bedarfsorientiert fortgeschriebene Schulentwicklungsplan ist eine sehr gute Basis für die Arbeit in den Schulen. Um aber die baulichen Rahmenbedingungen an die zukünftigen Anforderungen anpassen zu können, wollen wir ein langfristiges Konzept für „Unsere Zukunftsschulen“ entwickeln. Dazu soll der derzeitige räumliche und sachliche Status der Schulen festgehalten werden, Entwicklungsperspektiven erarbeitet und Visionen für eine den Anforderungen der Zukunft entsprechende Ausstattung im Sinne der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden. Die Weiterentwicklung der Schulen des LWV soll künftig immer mit Blick auf das Konzept „Unsere Zukunftsschulen“ erfolgen.

Interdisziplinäre Frühberatungsstellen sowie Beratungs- und Förderzentren stärken

Die Interdisziplinäre Frühberatungsstellen (IFBST) und unsere überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) sind schon jetzt ein wichtiger Bestandteil unseres Angebotes für Familien mit sinnesgeschädigten Kindern und Basis für eine erfolgreiche Beschulung. Vielfach ermöglichen Sie eine Inklusion der Jüngsten von Anfang an, da die geförderten Kinder durch entsprechende Beratung und Unterstützung Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen vor Ort besuchen können. Eine attraktive und zeitgemäße Gestaltung und Ausstattung der Förderzentren hilft den Familien in ihrer schwierigen Situation. Wir wollen, dass IFBSTund üBFZ die Entwicklung der Kinder noch intensiver unterstützen, bis der Übergang zwischen Schule und Beruf abgeschlossen ist.

Schulkommission zur Anhörung nutzen

In diesem Entwicklungsprozess soll die bestehende Schulkommission verstärkt angehört werden. Dabei wollen wir Angebote zum Austausch schaffen und Impulse aus den Verbänden, aus der Lehrerschaft, der Elternschaft und – wo möglich – auch von den Schülerinnen und Schülern, aufnehmen.

Schulbauplanungen auf lange Sicht darstellen

Wir wollen sinnvolle ökologisch ausgerichtete Baustandards für alle Förderschulen des LWV Hessen entwickeln, die sich in die Zukunft gerichtet an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte orientieren. Wir streben dabei den Passivhausstandard und die Verwendung ökologischer Baustoffe an.

Liegenschaften sind – wo möglich – aus sich heraus zu entwickeln. Es darf aber auch keine Denkverbote geben. So sollen Liegenschaften zugunsten kompletter Neubauten auch aufgegeben werden können. Im Bereich der Liegenschaften für Förderschulen will der LWV der Vorreiter werden. Die bundesweit anerkannten Standards, die der LWV bereits jetzt setzt, sollen bei Standortplanungen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Möglichkeiten von Schulcampus in den Blick nehmen / Öffnung in Richtung der Regelschulen und Regelschülerinnen und Regelschüler

Wenn Neubauten von Schulen an anderer Stelle in Frage kommen, ist zu prüfen, ob die Neubauten in Nachbarschaft zu Regelschulen angesiedelt werden können. Dies schafft Begegnungsmöglichkeiten, vereinfacht Zusammenarbeiten der Schulen, ermöglicht neue Kooperationen und inklusive Angebote. Zudem können sich bei der Einrichtung eines Schulcampus Synergieeffekte bei Personal, Gebäuden und Ausstattung ergeben, die in eine bessere Qualität der Angebote investiert werden können. Wir werden beim Hessischen Kultusministerium für eine wohlwollende Prüfung derartiger Konzepte werben Mit unseren Schulen und dem Hessischen Kultusministerium ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahme von Regelschülerinnen und Regelschülern an unseren Schulen sinnvoll und möglich ist.

Chancen der Digitalisierung nutzen

Unsere Schulen sollen digitaler werden. Die Digitalisierung bringt ständig neue Möglichkeiten und Herausforderungen mit sich, die wir im Sinne unseres Auftrags richtungsweisend nutzen wollen.

Schulische Angebote für die Oberstufe prüfen

Um zu gewährleisten, dass der LWV allen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf ein passendes Angebot machen kann, soll geprüft werden, welche Bedarfe es in den Förderbereichen Hören und Sehen für eine (weitere) gymnasiale Oberstufe gibt. Wenn ein solches Angebot notwendig ist, ist die Umsetzung, gemeinsam mit örtlichen Schulträgern und dem Hessischen Kultusministerium zu prüfen und umzusetzen.

Übergang zwischen Schule, Beruf und Studium stärken

Im Sinne einer gelungenen Inklusion ist die Nahtstelle zwischen Schule, Beruf und Studium von herausragender Bedeutung. Dem LWV im Schulterschluss mit dem Integrationsamt kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Für unsere Förderschulen muss dieser Übergang Teil des Schulprogramms sein.

Grundlagen für Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz schaffen

Ab dem Jahr 2025 wird ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Ganztagsplatz bestehen. Dafür werden wir bereits jetzt die notwendigen Mittel zur Umsetzung dieses Rechtsanspruchs bereitstellen. Dies betrifft auch angemessene Räume für das Mittagessen der Schülerinnen und Schüler. Nötige Schritte, auch baulicher Art, sollen möglichst früh eingeleitet werden. Eine Öffnung unserer Schulen in den Sozialraum hinein ist im Hinblick auf die Schaffung von Ganztagsangeboten unabdingbar. Der LWV als Schulträger wird die Schulen bei diesem Weg, auf dem viele Schulen schon die ersten Schritte gehen, begleiten.

Begründung

Die Begründung erfolgt mündlich.

A1 / 2020 / XVI

Eingereicht am
29.01.2020

Eingereicht von
SPD-, FDP-, FW-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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