Haushaltsrede LWV 2021

Auch der Haushaltsentwurf für 2021 steht in der politischen Kontinuität der Haushaltserstellung der letzten Jahre, dem Willen und dem Bestreben, Menschen mit vielfältigen Beeinträchtigungen ein Leben möglichst in der Mitte dieser Gesellschaft zu ermöglichen.

Mit 1 Milliarde 986 Millionen nähert sich der Haushalt vom Volumen her wieder der 2 Milliardengrenze an. Die Zuwachsraten sind im Wesentlichen erzeugt durch den Fallzahlanstieg mit einer sehr deutlichen Erhöhung. Aufgrund der neuen Aufgabenstellung des Landeswohlfahrtsverbandes und der erstmaligen Veranlagung des Taubblindengeldes bzw. Gehörlosengeldes steigen die Fallzahlen um über 7.000. Rechnen wir die Fallzahlsteigerung herunter auf die Personengruppen, welche wir in der Vergangenheit erfasst hatten, so liegen wir mit einer Fallzahlsteigerung von 1.104 Fällen ungefähr in der Kontinuität der vergangenen Jahre. Neben den Fallzahlzuwächsen spielen noch die Erhöhung des Vergütungstarifs ab 1. Januar 2020 um 1,34 Prozent eine Rolle, sowie die Erhöhung der Annexleistungen im Bereich Wohnen in eigener Häuslichkeit.

Wie in den vergangenen Jahren besteht auch dieses Jahr wieder das Bemühen, die Belastungen für die kommunale Familie möglichst gering zu halten. Daher bringen wir zum Ausgleich des Haushaltes aus den Rücklagen einen Betrag von 83,2 Millionen Euro ein, immer mit dem Ziel, die Verbandsumlage möglichst gering zu halten. Mit dem anvisierten Wert von 10,25 Prozent liegen wir weiterhin insgesamt im historischen Vergleich sehr niedrig.

Neu in diesem Jahr ist die Darlehensgebung an andere Vitos Gesellschaften. Hier sind Darlehensmittel von maximal 48 Millionen Euro vorgesehen, welche hierfür eingesetzt werden können. Diese Maßnahme ist zu begrüßen, spart sie doch dem LWV Negativzinsen und bietet den Tochtergesellschaften günstige Konditionen für ihre Kredite, also eine klassische Win-Win-Situation.

Das BTHG hat uns aufgetragen, ein Mehr an gesellschaftlicher Teilhabe, Personenzentrierung, Partizipation und Sozialraumorientierung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Dies ist eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen, an der unsere Leistungen zu messen sind. Mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohnraum ermöglichen wir nicht nur mehr gesellschaftliche Teilhabe, Individualität und Partizipation, sondern auch ein höheres Maß an Zufriedenheit der Betroffenen selbst. Im Bereich Arbeit und Beschäftigung werden zusätzlich 1.180 Hilfen angeboten. Mit 125 Plätzen im Budget für Arbeit ist dieses als eine besonders erfreuliche Entwicklung zu bezeichnen. Gleiches gilt für den Zuwachs in der betriebsintegrierten Beschäftigung.

Die Fallzahlentwicklung im Betreuten Wohnen auf 19.496, d. h. einem Zuwachs von wiederum fast 700 zusätzlichen Plätzen, führt zu einem Anstieg der Ambulantisierungsquote auf nunmehr 62,3 Prozent. D. h. bald werden 2/3 der Menschen, die im Bereich Wohnen eine Assistenzleistung, Unterstützung und Betreuung bekommen, in ihrer eigenen Häuslichkeit leben und sich entfalten können. Eine unglaublich positive Entwicklung, an die sicher vor 10, 20 Jahren noch niemand gedacht hätte. Dieses Mehr an Glück und Zufriedenheit lässt sich sicher leicht vorstellen. Gerade das persönliche Budget, vor 10 Jahren gestartet mit 171 Fällen, hat sich in diesem Zeitraum fast verzehnfacht. Neben der Entwicklung im Betreuten Wohnen ist von herausragender Bedeutung, dass auch die Hilfen im stationären bzw. vollstationären Bereich, in der 24-Stunden-Betreuung sowohl in der eigenen Häuslichkeit als auch in den stationären Einrichtungen sich weiter ausdifferenziert haben, d. h. Menschen mit einem ganz erheblichen und großen Hilfebedarf diesen auch vor Ort erhalten, so dass es zu keinen sekundären Schädigungen der Person mehr kommen kann. Gerade diese Ausdifferenzierung der Hilfen mit ihrem breiten Spektrum im Sinne einer sehr personenzentrierten Umsetzung ist eines der Markenzeichen der Eingliederungshilfe im Lande Hessen. Man könnte glauben, dies sei nun besonders kostenintensiv, aber die Vergleiche zu den anderen Bundesländern zeigen, dass wir mit 237 Euro der Ausgaben pro Einwohner des Landes Hessen in 2019 sogar unter dem Bundesdurchschnitt liegen.

Die Entwicklung im Bereich Arbeit und Beschäftigung ermöglicht aufgrund des Bundesteilhabegesetzes uns nun neue zusätzliche Möglichkeiten. Die Entwicklungen im Bereich der betriebsintegrierten Beschäftigung stagnierten im Jahr 2020 und wir erhoffen uns natürlich einen weiteren Zuwachs von ca. 70 Plätzen im nächsten Jahr. Mit einer VIP-Quote von 8 Prozent liegen wir im Bundesvergleich sehr gut. Die Hessenkarte macht allerdings deutlich, dass hier in verschiedenen Regionen doch noch erhebliche Potentiale vorhanden sind, d. h. die regionalen Unterschiede doch sehr signifikant sind.

Unsere Bestrebung im nächsten Jahr muss es sein, bei der sehr guten Ertragslage der hessischen Ausgleichsabgabe weitere Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten über das Budget für Arbeit zu schaffen und neue Ideen gemeinsam mit dem Sozialministerium in die Praxis zu bringen. Die Haushaltsberatungen haben gezeigt, dass hier eine Fülle an Ideen vorhanden ist, wir müssen allein die PS auf die Straße bringen. Mit der Verabschiedung des BTHG und der Bestätigung des Landeswohlfahrtsverbandes als überörtlicher Sozialhilfeträger ergeben sich nachhaltige Konsequenzen für den Aufbau und die Struktur der Verwaltung.

Eine Weiterentwicklung der Personenzentrierung und der stärkeren Gewichtung der sozialräumlichen Einbindung der Hilfen, macht diese Strukturreform notwendig. So ist es naheliegend, dass der LWV Hessen in allen Gebietskörperschaften im Lande Hessen Büros eingerichtet hat. Dies schafft zum einen den barrierefreien Zugang zum Kostenträger selbst, andererseits wird der LWV Hessen so auch Teil der sozialräumlichen Infrastruktur der jeweiligen Kommune oder Gebietskörperschaft, die er nun maßgeblich selbst mitgestalten kann. Eine Auflösung der Zielgruppenmanagementstruktur in Verbindung mit der Zusammenführung von Sachbearbeitung und Bedarfsermittlung erhöht die Passgenauigkeit der personenzentrierten Hilfen.

Die Strukturreform wird unter großer Transparenz und Beteiligung der Beschäftigten durchgeführt. Wünsche an Standorte und Aufgabenstellungen können eingebracht werden und finden Berücksichtigung. So werden nicht nur die Beschäftigten mitgenommen, sondern auch die Qualität und die Effizienz der Arbeit zugunsten der betroffenen Hilfeempfänger werden sich weiter verbessern.

Lassen Sie mich am Ende noch ausführen, dass die geplanten Schulneubaumaßnahmen, insbesondere in Idstein, von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung des Schulstandortes dort sind. Die Schule der Zukunft neu zu gestalten, sie zu öffnen und weiterzuentwickeln als einen lebendigen Ort des Lebens und Gestaltens von Zukunftsperspektiven für viele Kinder und Jugendliche wird auch weiterhin ganz oben auf unserer Agenda stehen. Die Eröffnung des Neubaus der Hermann-Herzog-Schule in Frankfurt setzt hierzu neue Maßstäbe. Insgesamt investiert der Landeswohlfahrtsverband eine Menge Geld in seine Immobilien mit dem Ziel, gute und gesunde Arbeitsplätze zum Lernen und zum Leben bereitzustellen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, welche in den Haushaltsberatungen uns mit Rat und Tat bei jeder Frage zur Seite gestanden haben, sei recht herzlich Danke gesagt. Es ist letztlich festzuhalten, dass der Haushalt 2021 in der Kontinuität eines erfolgreichen politischen Gestaltungswillens steht, dem politischen Gestaltungswillen zu mehr Humanität, mehr Effizienz und mehr Wirksamkeit verhilft. Dies ist in den vielen Haushaltsberatungen deutlich geworden. Wir danken der Landesdirektorin und den Beigeordneten und bitten um Ihre Zustimmung.

Michael Thiele
Fraktionsvorsitzender

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